Wenn die Zahl der Bewerber um einen Studienplatz in einem
bestimmten Studiengang die Zahl der zu vergebenden Studienplätze
übersteigt, wird ein Großteil dieser Studienplätze
nach einem Auswahlverfahren vergeben. Dafür ist nicht,
wie früher, einfach ein NC als Durchschnittsnote des
die Hochschulreife bescheinigenden Zeugnisses maßgeblich,
sondern eine gewisse Zahl von Einzelqualifikationen, die
unterschiedlich gewichtet werden. Die Fakultäten haben
für die von ihnen angebotenen Studiengänge dazu
unterschiedliche Kriterien beschlossen, die sie für
ein erfolgreiches Studium als wesentlich erachten. Diese
werden bepunktet und nach der Punktesumme eine Bewerber-Rangfolge
ermittelt.
Nachstehend können Sie die vom Senat beschlossene Satzung
in der jeweils aktuellen Fassung (im pdf- Format) einsehen.
Noch ein vielleicht nicht ganz uninteressanter Tip: Die
Kriterien sind in erster Linie Ihre in bestimmten Fächern
erreichten Noten. Sollten die bei Ihnen nicht ganz so
gut ausgefallen sein, dann haben Sie bei einer Bewerbung
zum Sommersemester deutlich bessere Chancen als zum Wintersemester:
Die Bewerberzahl pflegt dann regelmäßig wesentlich
geringer zu sein.
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