FAQ zur Studienbewerbung

Wie kann ich mich bewerben?

Unter folgendem Link können Sie sich online bewerben
Zur Onlinebewerbung

Ab wann ist die Online-Bewerbung möglich?

Für das Wintersemester ca. Anfang bis Mitte Mai, für das Sommersemester ca. Anfang bis Mitte November.

Wann ist Bewerbungsschluss?

Für das Sommersemester muss die Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis 15. Juli an der Hochschule Mannheim eingegangen sein.

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife können Sie sich bewerben.
Zusätzlich können sich Berufstätige mit erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung oder einer der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung ebenfalls bewerben. Weitere Erläuterungen zum Zugang mit Meisterprüfung finden Sie unter Zugang für Berufstätige.

Wie oft kann ich mich bewerben?

Sie können sich maximal bei zwei unterschiedlichen Studiengängen bewerben.

Welche Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen?

Nach dem Abschluss Ihrer Online-Bewerbung wird automatisch eine pdf-Datei erzeugt, die alle notwendigen Unterlagen auflistet, die Sie mit der Bewerbung einreichen sollten.
Im Regelfall: Antrag auf Zulassung eines Studienplatzes (pdf-Datei), Lebenslauf, Kopie HZB, Nachweis Praktikum, sonstige Nachweise (z.B. DSH-Prüfung, Unbedenklichkeitsbescheinigung etc.)

Wann erhalte ich einen Zulassungs- bzw. Ablehungsbescheid?

Innerhalb von ca. 14 Tagen nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss werden die ersten Zulassungsbescheide versandt.
Ablehnungsbescheide erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.
Sehen Sie bitte von telefonischen Nachfragen während des Zulassungszeitraums ab.

Wie lange habe ich Zeit, um mich zu immatrikulieren?

Im Zulassungsbescheid wird Ihnen ein bestimmter Immatrikulationszeitraum mitgeteilt. Verpassen Sie diesem Zeitraum nicht, da ansonsten Ihre Zulassung die Gültigkeit verliert. Beauftragen Sie z.B. Angehörige mit einer Vollmacht, falls Sie die Immatrikulation nicht selbst vornehmen können. 

Finden Nachrückverfahren statt?

Sollten nicht alle Plätze eines Studiengangs im ersten Hauptverfahren angenommen werden, finden entsprechend Nachrückverfahren statt, bis alle Plätze belegt sind.
D.h. Sie könnten trotz eines vorliegenden Ablehnungsbescheids noch eine Zulassung erhalten, falls noch Plätze zur Verfügung stehen.

Wie waren die Bewerberlage und NC-Werte der letzten Semester?

Angaben dazu finden sie unter NC-Werte.

Was passiert mit meinen Unterlagen nach dem Bewerbungsverfahren?

Bei einer Ablehnung werden Ihre Unterlagen vernichtet und bei einer erneuten Bewerbung müssen Sie nochmals alle Unterlagen einreichen.

Wo bekomme ich genauere Informationen im Falle einer Zulassung?

Auf der Immatrikulationsplattform der Hochschule Mannheim.

Ist ein Vorpraktikum notwendig?

Für die Studiengänge Maschinenbau/Konstruktion, Maschinenbau/Produktion und Verfahrenstechnik muss jeweils ein Vorpraktikum nachgewiesen werden.

Das Vorpraktikum kann auch im ersten Studienjahr nachgeholt werden. Hierzu ist nach Studienbeginn ein Antrag an das Praktikantenamt der Fakultät erforderlich.

Kann ich mich für ein höheres Semester bewerben?

Die Bewerbung für ein höheres Semester ist grundsätzlich möglich, wenn Sie das Grundstudium abgeschlossen haben. Die entsprechende Fakultät entscheidet dann, ob bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden können und in welches Semester Sie aufgenommen werden können.

Wo finde ich Informationen zu den anfallenden Gebühren?

Informationen dazu gibt Ihnen das Studiengebührenbüro.

Was sind Wartesemester / Wartezeit?

Wartesemester berechnen sich aus der Zahl der Semester, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Sie zählt ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung, nicht ab dem Datum der Bewerbung.