Jedes Fach, das in irgendeinem Studiengang an der Fachhochschule
gelesen wird, können Sie auf Antrag als Zusatzfach
wählen. Sie brauchen sich dazu nur anzumelden, wenn
das beim fraglichen Fach generell verlangt wird. Es gibt
auch keine grundsätzlichen Beschränkungen -
es sei denn, es handelt sich um ein Labor-Fach: Dann muss
natürlich noch ein Labor-Platz frei sein.
Die Prüfungsordnung (Besonderheiten der Prüfungsordnung)
offeriert Ihnen für Zusatzfächer ganz ungewohnte Freiheiten:
- Sie können einfach nur zuhören - oder es auch sein lassen,
wenn ihnen die Zeit dafür zu knapp wird.
- Sie arbeiten mit und nehmen auch am Leistungsnachweis teil. Wenn
Sie nichts weiter unternehmen, erscheint das Fach dann mit der erreichten
Note und der Kennzeichnung Ihrer über die Pflicht hinausgehenden
Bemühungen im Zeugnis (die Note wird in Ihre Gesamtnote allerdings
nicht eingerechnet).
- Die Note wird nur in das Zeugnis aufgenommen, wenn
Sie hierfür beim Prüfungsamt den Antrag stellen.
Ist sie schlechter ausgefallen als Ihre übrigen
Noten und würde deshalb den Zeugnis-Gesamteindruck
stören, so müssen Sie sie also nicht anrechnen
lassen.
Haben Sie auf Anhieb bestanden, nur die Note ist Ihnen
zu schlecht, so gibt es keine zweite Teilnahme: Es ist
ein allgemeiner Grundsatz, dass man eine einmal erreichte
Note nicht verbessern kann! |