Auswahlsatzungen

Wenn die Zahl der Bewerber um einen Studienplatz in einem bestimmten Studiengang die Zahl der zu vergebenden Studienplätze übersteigt, wird ein Großteil dieser Studienplätze nach einem Auswahlverfahren vergeben. Dafür ist nicht, wie früher, einfach ein NC als Durchschnittsnote des die Hochschulreife bescheinigenden Zeugnisses maßgeblich, sondern eine gewisse Zahl von Einzelqualifikationen, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Fakultäten haben für die von ihnen angebotenen Studiengänge dazu unterschiedliche Kriterien beschlossen, die sie für ein erfolgreiches Studium als wesentlich erachten. Diese werden bepunktet und nach der Punktesumme eine Bewerber-Rangfolge ermittelt.

Nachstehend können Sie die vom Senat beschlossene Satzung in der jeweils aktuellen Fassung (im pdf- Format) einsehen. Noch ein vielleicht nicht ganz uninteressanter Tip: Die Kriterien sind in erster Linie Ihre in bestimmten Fächern erreichten Noten. Sollten die bei Ihnen nicht ganz so gut ausgefallen sein, dann haben Sie bei einer Bewerbung zum Sommersemester deutlich bessere Chancen als zum Wintersemester: Die Bewerberzahl pflegt dann regelmäßig wesentlich geringer zu sein.