Bewerbungsunterlagen
Checkliste für einen Master-Studiengang
Bescheinigung über eine studienfachliche Beratung
Ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester
Immatrikulation
Die Immatrikulation stellt die Aufnahme an die Hochschule als ordentliche/r Studierende/r dar. Sie erfolgt in der Regel nach der Zulassung zum Studium während der im Zulassungsbescheid gesetzten Fristen.
Erklärung zur Immatrikulation (für Masterstudiengänge)
Einwilligungserklärung (nur bei Minderjährigen)
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung
Vorbereitungskurse Mathematik/Physik
Information und Beratung von Studierenden mit Behinderung
Gebühren
Verwaltungskostenbeitrag und Studentenwerksbeitrag
Studiengebühren für Internationale Studierende
Auskunftsformular Studiengebühr Internationale (deutsch/englisch)
Formulare für Studierende
Abmeldung von Prüfungsleistungen wegen Krankheit
Abmeldung von Prüfungsleistungen über Fakultät (deutsch)
Abmeldung von Prüfungsleistungen über Fakultät (englisch)
Anmeldung zu (studiengangsfremden) Prüfungen
Anmeldung Bachelor-/Masterarbeit
Anmeldung Studien-/Projektarbeit
Verlängerung Bachelor-/Masterarbeit
Verlängerung Studien-/Projektarbeit
Verlängerung Bachelor-/Masterarbeit wegen Krankheit
Verlängerung Studien-/Projektarbeit wegen Krankheit
Benotung Bachelor-/Master-/Studien-/Projektarbeit
Anträge für Studierende
Antrag auf Studienzeitverlängerung
Application for Deregistration (EN)
Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr
Mutterschutz
Anträge für Absolventen
Wegweiser zum Abschlusszeugnis
Antrag auf Ausstellung des Bachelor- / Masterzeugnisses
Application for Deregistration (EN)
Haus- und Brandschutzordnung
Hausordnung der Hochschule Mannheim
Brandschutzordnung der Hochschule Mannheim
* Die Erteilung von Bescheinigungen über die Exmatrikulation setzen voraus, dass Studierende die Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, gezahlt haben; § 62 V Landeshochschulgesetz. Die notwendigen Entlastungsvermerke erfolgen durch Unterschrift der „Bibliothek - Bau L“, der jeweiligen „Fakultät“ und bei ausländischen Studierenden noch zusätzlich das „International Office - Bau J“