Hochschulzugang für Berufstätige

Studium für Berufstätige und beruflich Qualifizierte
Studieren können in Baden-Württemberg auch Berufstätige ohne (Fach-)Abitur, nämlich qualifizierte Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber eine berufliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben. So steht vielen Absolvent*innen beruflicher Fortbildungen wie etwa Meister*innen, Techniker*innen oder staatlich anerkannten Erzieher*innen der allgemeine Hochschulzugang offen. Damit sind sie beim Hochschulzugang den Abiturient*innen allgemeinbildender Gymnasien gleichgestellt.  

Auch für sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung ist der Hochschulzugang erleichtert worden: Sie können den Zugang zu einem fachlich entsprechenden Studium erhalten, wenn sie eine Eignungsprüfung bestehen. In beiden Fällen ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an einer Hochschule erforderlich.

Bescheinigung über studienfachliche Beratung-Bewerbung   

Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte mit Berufsausbiludng und Berufserfahrung wird durch die HTWG Konstanz durchgeführt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Technische Hochschule Mannheim. Melden Sie sich hierzu bei frühzeitig, spätestens Anfang März, beim Service Center Studierende: 

Mehr Informationen über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Informationen der HTWG Konstanz zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte