Hochschulzugang für Berufstätige

Studium für Berufstätige und beruflich Qualifizierte
Studieren können in Baden-Württemberg auch Berufstätige ohne Abitur, nämlich qualifizierte Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber eine berufliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben. So steht Meister*innen und Absolvent*innen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen der allgemeine Hochschulzugang offen. Damit sind sie beim Hochschulzugang den Abiturient*innen allgemeinbildender Gymnasien gleichgestellt.  

Auch für sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung ist der Hochschulzugang erleichtert worden: Sie können den Zugang zu einem fachlich entsprechenden Studium erhalten, wenn sie eine Eignungsprüfung bestehen. In beiden Fällen ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an einer Hochschule erforderlich.

Bescheinigung über studienfachliche Beratung-Bewerbung   

Die Hochschulen führen die Eignungsprüfung durch. Antragsfrist für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist der 1. Februar eines Jahres.

Mehr Informationen über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte