Amtliche Informationen

Landesinformationsfreiheitsgesetz

Laut Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg auf Antrag einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, auch wenn sie selbst nicht unmittelbar betroffen sind. Damit schafft die Landesverwaltung Transparenz und erleichtert die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Viele Informationen aus der und über die Hochschule Mannheim finden Sie auch auf der Website - z. B. im Newsbereich - ohne einen Antrag stellen zu müssen.

Wie ein Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gestellt wird, können Sie dem Ablaufverfahren zur Umsetzung des LIFG an der Hochschule Mannheim entnehmen. Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Informationen Zugang gewünscht wird. Für die Bearbeitung wäre es hilfreich, wenn Sie bei der Antragstellung ausdrücklich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz Bezug nehmen.

Unser Organigramm zeigt Ihnen einen Überblick über den Aufbau und die Zuständigkeiten an der Hochschule Mannheim.

Der jährliche Jahresbericht der Rektorin gibt einen Überblick über die Aktivitäten und Kennzahlen der Hochschule.