Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium

Die Nachricht einer Schwangerschaft kann das Leben auf den Kopf stellen und viele Fragen aufwerfen, vor allem wie sich Elternschaft und Studium vereinbaren lassen. Um sich erst einmal sortieren zu können, empfehlen wir Ihnen zu Beginn die folgenden zwei Schritte. Und egal welche Fragen Sie beschäftigen - Sie können sich gerne vertrauensvoll an die Mutterschutzbeauftragte bzw. das Familienbüro wenden.

1. Melden Sie sich bei uns!

Seit dem 1. Januar 2018 gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes auch für Studentinnen und Praktikantinnen. Damit die Mutterschutzbestimmungen seitens der Hochschule eingehalten werden können, melden Sie sich bitte so früh wie möglich bei uns, wenn Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben. Die Meldung ist nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen, da nur dann die Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes greifen.

Das Studium kann Gefahren für die Gesundheit von Mutter und Kind bergen, z. B. bei Praktika, Labortätigkeiten oder bei Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen. Für Studentinnen, die während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und/oder in der Stillzeit ihr Studium fortsetzen möchten, muss die Hochschule daher eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.

Studentinnen sind in der Mutterschutzfrist (i. d. R. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) von der Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen befreit. Auf ausdrücklichen Wunsch der Studentin besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb der Mutterschutzfrist zu erbringen, auch innerhalb der nachgeburtlichen Schutzfrist. 

Formular zur Meldung der Schwangerschaft

Infoblatt Verzichtserklärung

"Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz)"

 

2. Informieren Sie sich, wie und in welcher Form Sie Ihr Studium fortsetzen können!

Wenn es Ihnen körperlich gut geht, ist es ratsam, während der Schwangerschaft noch möglichst zügig weiter zu studieren. Alle Aufgaben und Prüfungen, die jetzt erledigt werden können, fallen später nicht mehr an, wenn es durch das Baby organisatorisch aufwändiger wird.

Wenn Sie in der Schwangerschaft durch gesundheitliche Probleme belastet sind, ist es möglich, das Studium als Teilzeit-Studium weiterzuführen, also den Workload eines Semesters auf zwei zu verteilen, oder einen Antrag auf ein bis max. zwei Urlaubssemester zu stellen. Während einer Schwangerschaft können Sie sich grundsätzlich nur beurlauben lassen, wenn der errechnete Geburtstermin in das jeweilige Semester fällt. Bitte beantragen Sie die Beurlaubung dann innerhalb der Rückmeldefrist beim Prüfungsamt (Mail: pruefungsamt@hs-mannheim.de) Sie können trotz Beurlaubung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schonfristen auch an Prüfungen und Vorlesungen teilnehmen.

Lassen Sie sich durch uns beraten oder finden Sie weitere Infos finden Sie bei unter Studieren mit Kind.

Schwangere Professorinnen und Mitarbeiterinnen aus dem nicht-/wiss. Bereich melden ihre Schwangerschaft bitte beim Geschäftsbereich Personal.

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