Nach der Ankunft

Sie sind gut in Mannheim angekommen? Wunderbar!

Ganz am Anfang werden Sie einige Zeit damit verbringen, gewisse Dinge zu erledigen. Die chronologische Reihenfolge kann je nach Ihrer individuellen Situation variieren. Damit Sie den Überblick behalten, was Sie tun müssen, stellen wir Ihnen die folgende Checkliste zur Verfügung.

In der Woche vor Semesterbeginn bietet das International Office ein Programm im Rahmen der Welcome Days. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

An der Hochschule

Austausch- und Doppelabschluss-Studierende zahlen an der Hochschule Mannheim keine Studiengebühren. Sie müssen lediglich, wie die anderen Studierenden auch, den Studierendenwerkbeitrag entrichten (einmalig für das Semester). Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Service Center Studierende.

ACHTUNG: Falls Sie aus dem Ausland überweisen, beachten Sie bitte ggf. anfallende Gebühren für die Auslandsüberweisung.

Mit einem ausgedruckten oder abgestempelten Zahlungsbeleg können Sie sich im Studiensekretariat anmelden.

Ihre Einschreibung ist offiziell, sobald die Zahlung eingegangen ist. Anschließend wird Ihre Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt.

Austausch- und Doppelabschluss-Studierende werden vom International Office beim Zulassungsamt immatrikuliert. Die Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie per Mail.

Das International Office benachrichtigt Sie, sobald Sie die HSCard abholen können.

Ihre HS-Card begleitet Sie während Ihres Studiums. Dabei handelt es sich um eine multifunktionale Smartcard, die Sie als Studierende*n der Hochschule Mannheim identifiziert und Ihnen Zugang zu allen Einrichtungen von der Bibliothek bis zum Rechenzentrum bietet. Optional auch als Debitkarte mit Autoload-Funktion für Zahlungen auf dem Campus (Mensa, Cafeteria, Fotokopierer, Drucker etc.).

HS-Card-Service

Das International Office informiert Sie, sobald Sie die HSCard dort abholen können.

Ihr E-Mail-Konto steht Ihnen am ersten Tag des Semesters (1. März oder 1. September) bzw. spätestens am ersten Vorlesungstag zur Verfügung. Sie können hier berprüfen, ob es bereits eingerichtet wurde. 

Bitte verwenden Sie bei der Kommunikation mit der Hochschule immer diese offizielle Adresse!

Ihren Code und Ihr Initialpasswort finden Sie hier sowie hier im Infobrief des der Campus-IT (CIT). Das Initialpasswort können Sie über die Benutzerverwaltung ändern: Initialpasswort ändern

Die  FAQ für Studienanfänger*innen beantwortet mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Ihre Fragen. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Support-Service des  CIT.

Unsere Zentralbibliothek bietet in jedem Studiengang Bibliothekseinführungen für Erstsemester an. Dies ist sehr zu empfehlen! 

Finden Sie hier den Termin für Ihren Gruppenbesuch.

In der Stadt

Innerhalb der ersten zwei Wochen in Mannheim müssen Sie sich bei der Stadt anmelden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie am besten schon 3 Wochen vor der Anreise einen Termin auf der Webseite der Stadt Mannheim. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung.

Für Ihre Anmeldung im Einwohnermeldeamt oder Bürgerdienst brauchen Sie:

  • Ihren Pass, für Angehörige aus EU-Staaten reicht auch der Personalausweis
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Formular „Anmeldung“ der Stadt Mannheim

Ihre Steuer-Identifikationsnummer für die Eröffnung eines Bankkontos erhalten Sie postalisch etwa eine Woche später.

Wenn Sie mindestens ein Jahr in Mannheim studieren und Ihren Hauptwohnsitz in Mannheim anmelden, können Sie für sechs Monate einmalig ein kostenloses Semesterticket beim Einwohnermeldeamt in K7 erhalten, siehe auch Info hier.

Studierende, die ohne Visum einreisen, beachten bitte auch die Informationen zur Aufenthaltserlaubnis.

Studierende aus EU-Staaten brauchen keine Aufenthaltserlaubnis.

Alle anderen Studierenden brauchen eine Aufenthaltserlaubnis. Vorgehensweise, online Terminvereinbarung und das Formular „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ finden Sie auf der Webseite der Stadt Mannheim.

Sie brauchen:

  • Formular „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ 
  • Ihren Pass
  • HSCard und Immatrikulationsbescheinigung
  • Zwei biometrische Passfotos, in K7 sind Automaten
  • Kopie Ihres Mietvertrages
  • Nachweis über ausreichende Finanzierung, z.B. Kontoauszug oder Stipendium
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Geld für die Gebühr

Alle Nicht-europäischen Studierenden, die:

  • ohne ein Visum einreisen durften
  • als WiHi in einem Labor an der HS arbeiten werden
  • mit einem Praktikum in der Industrie beginnen

müssen gleich, nachdem sie sich im Einwohnermeldeamt angemeldet haben, in der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Studierende, die mit einem 3-Monats-Visum eingereist sind, beantragen eine   Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihres Visums. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig 6 Wochen vor Ablauf Ihres Visums die Ausländerbehörde und lassen Sie sich einen Termin geben.

In Deutschland erfolgt die Zahlung in der Regel per Banküberweisung und man benötigt für fast alles ein Bankkonto.

Viele Banken bieten kostenlose Sonderkonditionen für Studierende an. Sie benötigen in der Regel den Nachweis regelmäßiger Mittelzuflüsse (z. B. Stipendium oder Familienbeihilfe). Sobald Sie Ihr Bankkonto eröffnet haben, müssen Sie das International Office informieren, da diese Informationen für Ihre Krankenversicherung und für die Unterbringung (bei Wohnheimaufenthalten) benötigt werden. Außerdem sollten Sie den Semesterbeitrag schnellstmöglich an die Hochschule Mannheim überweisen, um sich unverzüglich einzuschreiben und Ihr Studiengeld zu erhalten.

Für die Eröffnung eines Bankkontos brauchen Sie: 

  • Ihren Pass, für Angehörige aus EU-Staaten reicht der Personalausweis
  • HS-Card und Immatrikulationsbescheinigung
  • Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Steuer-Identifikationsnummer

Studierende mit einem „Sperrkonto“ müssen einen „Serviceauftrag“ abschließen. Bitte beachten Sie, dass ohne diesen Serviceauftrag, Ihr Konto gesperrt bleibt, und somit keine vorher eingereichten Überweisungen oder Lastschriften   bearbeitet werden. Alle anderen Studierenden eröffnen baldmöglichst ein Konto, damit sie alle  Überweisungen (z.B. Studiengebühren, Miete, Krankenversicherung) tätigen und Gelder einnehmen (z.B. Stipendium) können.

JugendticketBW: Wenn Sie den öffentlichen Personenverkehr rund um die Uhr ohne Einzelticketkauf nutzen wollen, Studierender und unter 27 Jahre alt sind, können Sie ein VRN JugendticketBW erwerben. Es gilt für den Personennahverkehr in ganz Baden-Württemberg und im gesamten Gebiet des VRN. Sie brauchen Ihre HSCard oder Immatrikulationsbescheinigung. Kosten: pro Jahr 365 €. Das VRN Jugendticket, normalerweise für ein Jahr, kann bei den rnv Mobilitätszentralen gegen Vorkasse auch für ein einzelnes Semester erworben werden 

Semesterticket: Für über 27-Jährige gibt es das Semesterticket für das VRN-Gebiet. Kosten: 185 € pro Semester.

Deutschlandticket: Das Deutschlandticket berechtigt zu Fahrten in allen Bussen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen in ganz Deutschland. Das Deutschlandticket gilt nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn oder anderer Bahnen (z.B. FlixTrain). Kosten: 49 € pro Monat.

 

Bei internationalen Studierenden wird angenommen, dass die Rundfunkgebühr in den Mitteln enthalten sind, die bei der Ausländerbehörde zum Lebensunterhalt nachzuweisen sind. Zur Anmeldung von Rundfunkgeräten ist jede*r verpflichtet, der/die ein empfangsbereites Rundfunkgerät (Radio, Fernsehen, Computer, Smartphone...) hat. Dabei ist nicht wichtig, ob das Gerät tatsächlich genutzt wird oder nicht.
Online Anmeldung und Informationen finden Sie unter diesem Link.

Für bezahlte Tätigkeiten müssen Sie wissen, was für Studierende und/oder für Nicht-EU-Bürger erlaubt ist, falls dies in Ihrem Fall der Fall ist. Sie müssen höchstwahrscheinlich eine Arbeitserlaubnis beantragen und Ihnen muss eine Lohnsteuerkarte ausgestellt werden. 

Während des Studiums sein eigenes Geld zu verdienen ist nicht nur schwierig, sondern eingeschriebene Studierende sind auch in Bezug auf die Arbeitszeit (es gibt eine maximale Stundenzahl pro Woche) und den Lohn (nur eine bestimmte Menge ist erlaubt) begrenzt. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren. Weitere Informationen gibt es beim Studierendenwerk Mannheim

Für Studierende von außerhalb der Europäischen Union sind die Regelungen noch strenger: Maximal 120 Tage Vollzeitarbeit sind erlaubt – Pflichtpraktika nicht inbegriffen. Der DAAD informiert hier über die studentische Arbeitsordnung.

Hiwi Jobs:

Wir führen zahlreiche F&E-Projekte in vielen Labors sowie Design- und Sozialprojekte in den nichttechnischen Abteilungen durch. Teilweise werden sie durch eine vergütete studentische Mitarbeit (sog. HiWi-Jobs) finanziert. Wenn Ihr Professor Sie für geeignet hält, können Sie möglicherweise an solchen Projekten teilnehmen oder alternativ Tutorien für andere Studierende in einem bestimmten Bereich anbieten.

Bei Fragen zur Arbeitserlaubnis ist unser International Office die beste Anlaufstelle, um sich zu informieren, bevor Sie sich an das jeweilige Büro am K7 wenden.

You can find information in English here.

Welcome Guide

Der Welcome Guide (Deutsch und Englisch) enthält alle wichtigen Hinweise und Tipps für internationale Studierende, die für ein Studium an der Hochschule Mannheim zugelassen wurden.