Vorbereitungen

Sie sind im kommenden Semester zu einem unserer Studiengänge zugelassen worden? Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns, Sie an der Hochschule Mannheim begrüßen zu dürfen!

Bitte beachten Sie:

  • Laden Sie sich auf jeden Fall unseren Welcome Guide für internationale Studierende herunter.
  • Sollten Sie sich entscheiden, den Ihnen angebotenen Platz nicht anzunehmen, teilen Sie uns dies bitte so schnell wie möglich mit. Personen auf der Warteliste werden sich freuen.
  • Alle nachfolgend beschriebenen Schritte müssen zeitnah erfolgen. Beginnen Sie noch heute, bevor es zu spät ist.
  • Den Anmeldezeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid. Sie müssen pünktlich in Mannheim ankommen.
  • Als internationaler Studierender ist es wichtig, mit unserem International Office sowie Ihrem zukünftigen Fachbereich Kontakt aufzunehmen. Sie erleichtern Ihnen beispielsweise die Wohnungssuche oder die Anreise in Mannheim. Außerdem informieren sie Sie vor Semesterbeginn über Sprachkurse und Einführungsveranstaltungen.

Internationale Studierende im Studiengang Electrical Engineering:

Wir versuchen Ihnen Zimmer in Studierendenwohnheimen des Studierendenwerk Mannheim zu vermitteln.

Die Zimmer, alle mit Internetzugang, sind meist möblierte Einzelzimmer in Wohngemeinschaften (mit Gemeinschaftsküche und -bad). Den Bewohnern stehen Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung.  Die Universität und die Innenstadt erreichen Sie bequem vom Wohnheim aus, da diese gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind und viele von ihnen mit dem Fahrrad oder sogar zu Fuß vom Campus aus erreichbar sind.

Bitte warten Sie ab, bis wir Ihnen die Informationen über den Wohnraum und den online Bewerbungslink zuschicken.

Allgemeine Informationen zu den Studierendenwohnheimen finden Sie hier: https://www.stw-ma.de/

Andere internationale grundständige Studierende:

Bitte kümmern Sie sich selbständig um Ihre Unterkunft in Mannheim (z.B. über das Studierendenwerk Mannheim).

Studiengebühren für Studierende außerhalb der EU

Wenn Sie keinen Pass eines EU-Landes haben (Staatsbürgerschaft aus Nicht-EU-Staaten) müssen Sie wahrscheinlich Studiengebühren bezahlen. Grundsätzlich besteht in Baden-Württemberg seit dem Wintersemester 2017/18 für neu eingeschriebene internationale grundständige Studierende aus Nicht-EU / EWR-Staaten eine Studiengebührenpflicht (Höhe der Studiengebühren: 1.500 Euro). Hierzu gibt es jedoch vielfältige Ausnahmen in besonderen Fällen gem. § 5 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG).

Studierende mit EU-Staatsbürgerschaft zahlen KEINE Studiengebühren.

 

Weitere Gebühren

Alle weiteren Informationen zu Gebühren finden Sie auf der Webseite des Service Center Studierende.

 

Laut dem Deutschen Studentenwerk benötigen Studierende durchschnittlich ca. 861 € im Monat, einschließlich Unterkunft, Lebensmittel, Verkehrsmittel, Freizeit und weitere persönliche Kosten. 

Wenn Sie sich als internationaler Studierende für ein Studierendenvisum in Deutschland bewerben, werden Sie von der Deutschen Botschaft dazu aufgefordert werden, einen Nachweis über ca. 861 € pro Monat für die Lebenshaltung zu erbringen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie für die ersten Tage Ihres Aufenthalts genügend Geld haben, da viele anfängliche Kosten auf Sie zukommen werden, wie die Kaution für Ihre Unterkunft, Einschreibungsgebühren, Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel etc. 

Informationen finden Sie unter: 

www.internationale-studierende.de

www.daad.de

Visum und Einreisebestimmungen

Die Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen diplomatischen Vertretung in Ihrem Heimatland, ob Sie ein Visum benötigen. Informationen hierzu finden Sie auch auf den Webseiten "Make it in Germany" der Bundesregierung.

Wenn Sie visumspflichtig sind, ist zur Immatrikulation ein Studienvisum erforderlich. Das Einreisevisum wird nach Ihrer Immatrikulation in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Eine Einreise mit einem Touristenvisum ist nicht erlaubt. Die Umwandlung eines Touristenvisums in eine Aufenthaltserlaubnis nach Einreise in die Bundesrepublik ist nicht möglich.

Registrierung im Bürgerbüro

Nach der Ankunft müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden. Dies gilt sowohl für Studierende aus EU-Staaten als auch für Studierende aus Nicht-EU-Staaten. Darüber informieren wir Sie an den Welcome Days.

Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter Nach der Ankunft.

Für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ist die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zwingend erforderlich. Ohne diesen Krankenversicherungsnachweis, der auch für Ihr Visum verwendet werden kann (siehe unten), können Sie nicht an der Hochschule Mannheim eingeschrieben werden.

Incoming-Studierende aus EU-Ländern und der Türkei

EU-Bürger besitzen in den meisten Fällen eine EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) und müssen in Deutschland keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Sie müssen nur die EHIC bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und schon wird eine Versicherungsbescheinigung ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie im International Student Guide. 

Studierende aus der Türkei sollten bei ihrem Versicherer eine Kopie des entsprechenden Dokuments (dieses hat andere Namen) anfordern und an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse senden. Bei ausreichender Vorsorge werden Sie freigestellt und erhalten eine Versicherungsbescheinigung. Alternativ können Sie sich auch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Incoming-Studierende aus Nicht-EU-Ländern 

Wenn Sie keine EU-Staatsbürgerschaft haben und 

  • keine Krankenversicherung haben, müssen Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Sie haben die freie Wahl des Versicherers und die Leistungen aller Anbieter sind gleich. Diese Dienste sind gesetzlich geregelt. Eine Liste aller gesetzlichen deutschen Krankenkassen finden Sie hier:   
  • Wenn Sie in Ihrem Heimatland eine gültige Krankenversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt haben, können Sie von der Zusatzversicherungspflicht befreit werden. Ob alle Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sind, entscheidet ein Vertreter einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie beispielsweise eine Reise- oder andere Krankenversicherung mit einer Obergrenze oder einem Ablaufdatum haben, wird diese in der Regel nicht akzeptiert. Es können nur Versicherungen ohne Obergrenze oder Enddatum akzeptiert werden und die deutsche Krankenkasse berät Sie. Wir raten Austauschstudierenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union jedoch dringend zum Abschluss einer zusätzlichen gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, auch wenn Ihre Krankenversicherung von zu Hause akzeptiert werden kann.  Die Vorteile sind:     
    • Sie haben einen Versicherungsschutz, den jeder Arzt / jedes Krankenhaus hier versteht und akzeptiert,    
    • Sie haben eine sehr umfassende Abdeckung ohne zusätzliche Kosten,    
    • Sie müssen nicht im Voraus bezahlen, und    
    • Sie haben eine Versicherung, die die Ausländerbehörde bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels vorbehaltlos akzeptiert.

Eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung kostet für Studierende ca. 108,- Euro pro Monat.

Mannheim ist verkehrstechnisch sehr gut angeschlossen. Wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen, empfehlen wir den Flughafen in Frankfurt am Main - von dort sind Sie mit dem Zug innerhalb einer halben Stunde in Mannheim. Zugverbindungen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Bahn.

Die Hochschule Mannheim können Sie schnell vom Mannheim Hauptbahnhof aus erreichen. Hier finden Sie einen Anfahrtsplan.

Stellen Sie sicher, dass Sie zum richtigen Datum anreisen – nicht zu früh und nicht zu spät. Fragen Sie das IO und/oder Ihre Abteilung, ob eine Abholung am Mannheimer Hauptbahnhof möglich ist.

You can find information in English here.

Welcome Guide

Der Welcome Guide (Deutsch und Englisch) enthält alle wichtigen Hinweise und Tipps für internationale Studierende, die für ein Studium an der Hochschule Mannheim zugelassen wurden.