Ansprechpersonen für Antidiskriminierung
Das Landeshochschulgesetz (LHG) zielt darauf ab, Diskriminierungen zu verhindern.
Die Hochschule Mannheim folgt dem ausdrücklich und bestellt für ihre Mitglieder und Angehörigen zwei Ansprechpersonen für Antidiskriminierung.
Was ist Diskriminierung?
„Der juristische Diskriminierungsbegriff ist Benachteiligungen vorbehalten, die aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale (Kategorien) geschehen, die gesellschaftlich als schützenswert gelten. Nach dem AGG sind gemäß § 1 die Dimensionen rassistische Diskriminierung und/oder ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion und/oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter sowie die sexuelle Identität schützenswert.“ (Quelle: Zweiter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2013)
Wir ermutigen ausdrücklich, sich gegen Diskriminierung zu wehren und unterstützen aktiv, indem wir
- individuell, unverbindlich und unabhängig beraten
- Gespräche streng vertraulich behandeln
- über mögliche Schritte informieren
- gemeinsam mit Ihren Handlungsstrategien entwickeln
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie direkt betroffen sind und ermutigen Sie auch andere, sich zu melden.
Ansprechpersonen
Weitere Unterstützung
Antidiskriminierungsbüro Mannheim e.V.
www.adb-mannheim.de
Alphornstraße 2a
68169 Mannheim
Haltestelle Neumarkt
barrierefrei zugänglich
Telefonische Sprechstunden
Dienstag: 11:00 -12:00 Uhr
Donnerstag: 18:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 10:00 Uhr