Gasthörer
Wer eine hinreichende Bildung oder künstlerische Eignung hat, kann als Gasthörerin oder Gasthörer an der Technischen Hochschule Mannheim zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Es ist keine formale Qualifikation erforderlich. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass der Lehrveranstaltung inhaltlich gefolgt werden kann. Gasthörerinnen und Gasthörer werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt.
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörerin oder Gasthörer ist nur möglich, wenn ausreichend Kapazität in der Lehrveranstaltung vorhanden ist. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bitte vorab bei der jeweiligen Fakultät. Die Teilnahme an Veranstaltungen aus dem Grundstudium ist in zulassungsbeschränkten Studiengängen grundsätzlich ausgeschlossen.
Gasthörerinnen und Gasthörern stehen Einrichtungen der Hochschule, wie die Bibliothek und die Mensa, zur Verfügung. Sie sind aber nicht Mitglied der Hochschule, haben also keine Teilnahmeberechtigung an hochschulöffentlichen Sitzungen, haben weder das aktive noch passive Wahlrecht für Gremien usw.
Die Gasthörer-Einschreibung erfolgt zu jedem Semesterbeginn auf einem besonderen Formular, ein Gasthörer-Ausweis o.ä. wird nicht ausgestellt.
Antrag auf Gasthörerschaft
Einsenden des Antrages: Den ausgefüllten Antrag senden Sie zunächst an das Prüfungsamt (pruefungsamt@hs-mannheim.de), von welchem Sie anschließend weitere Informationen des Anmeldeablaufs erhalten.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Sie erst nach der ausdrücklichen Aufforderung zur Zahlung der Gasthörergebühr durch das Prüfungsamt, diese überweisen sollen.