Gasthörer

Als Gasthörer an der Hochschule Mannheim kann jeder zugelassen werden, der für die gewählte Studienveranstaltung eine hinreichende Vorbildung nachweist. Mit der Einschränkung: Es muss Platz in der Veranstaltung frei sein. Unter Vorbildung ist hier keine besondere Qualifikation zu verstehen: Sie soll lediglich gewährleisten, dass der Interessent der gewählten Lehrveranstaltung auch wirklich folgen kann. Gasthörerinnen und Gasthörer werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt.

Gasthörern stehen Einrichtungen der Hochschule, wie die Bibliothek und die Mensa, zur Verfügung. Sie sind aber nicht Mitglied der Hochschule, haben also keine Teilnahmeberechtigung an hochschulöffentlichen Sitzungen, haben weder das aktive noch passive Wahlrecht für Gremien usw.

Die Gasthörer-Einschreibung erfolgt zu jedem Semesterbeginn auf einem besonderen Formular, ein Gasthörer-Ausweis o.ä. wird nicht ausgestellt. Es können keine Lehrveranstaltungen aus dem Grundstudium besucht werden.

 Antrag auf Gasthörerschaft

Einsenden des Antrages: Den ausgefüllten Antrag senden Sie zunächst an das Prüfungsamt (pruefungsamt@hs-mannheim.de), von welchem Sie anschließend weitere Informationen des Anmeldeablaufs erhalten.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Sie erst nach der ausdrücklichen Aufforderung zur Zahlung der Gasthörergebühr durch das Prüfungsamt, diese überweisen sollen.