Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit dem 1. Januar 2018 auch für Studentinnen, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen.