Bewerbung in ein höheres Fachsemester

Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung mindestens 24 ECTS-Leistungspunkte im gleichen Studiengang oder mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt nachweisen, können sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben.


Hierfür gelten folgende formale Bedingungen:

Bewerbungsfristen:
Bewerbungen sind jährlich grundsätzlich nur bis zum 22. September (für das Wintersemester) bzw. 15. März (für das Sommersemester) über das Campusportal der Hochschule Mannheim möglich.

Zu den Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester
  • Nachweis der bisherigen Hochschule über sämtliche Prüfungen (auch die nicht bestandenen) sowie die dabei erbrachten Leistungen (Noten, ECTS-Punkte)
  • Modulbeschreibungen zu allen erbrachten und bis zum Wechsel geplanten Prüfungsleistungen
  • Nachweis, ob im bisherigen Studiengang noch Prüfungsanspruch besteht
  • Nachweis über die Anzahl der bisherigen Studiensemester
  • Nachweis über die Teilnahme an einer studienfachlichen Beratung (nur bei Studiengangswechsel)
    Bescheinigung über studienfachliche Beratung

Die o.g. Unterlagen senden Sie bitte mit den Bewerbungsunterlagen fristgerecht an:

Hochschule Mannheim
Zulassungsamt
Paul-Wittsack-Str. 10
68163 Mannheim


Grundsätzliches zur Anerkennung von Leistungen

  • Anerkennung von praktischen Tätigkeiten:
    Einschlägige praktische Studiensemester und berufspraktische Tätigkeiten werden angerechnet, sofern sie mit den für den beantragten Bachelor-Studiengang geltenden Bestimmungen gleichwertig sind.
  • Anerkennung auch von Fehlversuchen:
    Bei Bewerber*innen, die bereits an einer anderen Hochschule Prüfungen im Erstversuch nicht bestanden haben, werden auch die Fehlversuche an der Hochschule Mannheim angerechnet.
  • Keine separaten Anerkennungsbescheide:
    Über die Bewilligung von Anerkennungsanträgen stellt das Prüfungsamt keine separaten Bescheide aus. Über anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen werden keine separaten Bescheide ausgestellt, sondern diese werden vom Prüfungsamt direkt im Prüfungsorganisationssystem (POS) erfasst und können dort von den Antragsteller*innen individuell eingesehen werden.
  • Frist:
    Die Unterlagen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Hochschulbereich bzw. außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen sind spätestens in der ersten Vorlesungswoche beim Prüfungsausschuss einzureichen.