Bewerbungsunterlagen

Checkliste für einen Master-Studiengang

Bescheinigung über eine studienfachliche Beratung

Ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester

 

Immatrikulation

Die Immatrikulation stellt die Aufnahme an die Hochschule als ordentliche/r Studierende/r dar. Sie erfolgt in der Regel nach der Zulassung zum Studium während der im Zulassungsbescheid gesetzten Fristen.

Erklärung zur Immatrikulation (für Masterstudiengänge) 

Einwilligungserklärung (nur bei Minderjährigen)

Zulassungs- und Immatrikulationsordnung

Vorbereitungskurse Mathematik/Physik

Interkulturelles Mentoring

Chipkarte

Semesterticket

BAföG

Information und Beratung von Studierenden mit Behinderung
 

Gebühren

Verwaltungskostenbeitrag und Studentenwerksbeitrag
 

Studiengebühren für Internationale Studierende

Auskunftsformular Studiengebühr Internationale (deutsch/englisch)

 

Formulare für Studierende

Nachweis Studienfachberatung

Abmeldung von Prüfungsleistungen wegen Krankheit

Abmeldung von Prüfungsleistungen über Fakultät (deutsch)

Abmeldung von Prüfungsleistungen über Fakultät (englisch)

Anmeldung zu (studiengangsfremden) Prüfungen

Anmeldung Bachelor-/Masterarbeit

Anmeldung Studien-/Projektarbeit

Verlängerung Bachelor-/Masterarbeit

Verlängerung Studien-/Projektarbeit

Verlängerung Bachelor-/Masterarbeit wegen Krankheit

Verlängerung Studien-/Projektarbeit wegen Krankheit

Benotung Bachelor-/Master-/Studien-/Projektarbeit

 

Anträge für Studierende

Antrag auf Studienzeitverlängerung

Antrag auf Exmatrikulation *

Application for Deregistration (EN)

Rückzahlungsantrag

Antrag auf Beurlaubung

Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr

 

Mutterschutz

Formulare zum Mutterschutz

 

Anträge für Absolventen

Wegweiser zum Abschlusszeugnis

Antrag auf Ausstellung des Bachelor- / Masterzeugnisses

Antrag auf Exmatrikulation *

Application for Deregistration (EN)

 

Haus- und Brandschutzordnung

Hausordnung der Hochschule Mannheim

Brandschutzordnung der Hochschule Mannheim

 

* Die Erteilung von Bescheinigungen über die Exmatrikulation setzen voraus, dass Studierende die Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, gezahlt haben; § 62 V Landeshochschulgesetz. Die notwendigen Entlastungsvermerke erfolgen durch Unterschrift der „Bibliothek - Bau L“, der jeweiligen „Fakultät“ und bei ausländischen Studierenden noch zusätzlich das „International Office - Bau J“

Aktuell - Termine

 

Semestertemine