Gebühren / Beiträge

Für Neueinschreibungen und Rückmeldungen ab dem 2. Semester nutzen Sie bitte die Zahlung per Überweisungsträger oder Online-Überweisung.

Wie hoch sind die Rückmeldegebühren?

Im Sommersemester 2023 beträgt der Semesterbeitrag 192,80 €

Der Gesamtbetrag: 192,80 € setzt sich zusammen aus:

- Studierendenwerksbeitrag: 110,30 €
- Verwaltungskostenbeitrag: 70,00 €
- Studierendenschaftsbeitrag: 12,50 €

Überweisungsvordrucke erhalten Sie im Service Center Studierende (Hochhaus, 1.OG).

Wichtig:
IBAN: DE02600501017495530102
BIC:   SOLADEST600
Referenznummer: 8271990007283, Matrikel-Nr./bzw. Bewerbernummer und Name angeben

Mit der Überweisung des Semesterbeitrags sind Sie automatisch rückgemeldet.

Rückmeldefristen

  • Zahlungszeitraum für das Sommersemester: 1. Januar – 31. Januar (jährlich)
  • Zahlungszeitraum für das Wintersemester:    1. Juli – 31. Juli (jährlich)

Bitte beachten Sie: Es dauert ca. eine Woche bis uns die Zahlung durch die Landesoberkasse gemeldet wird. Studienbescheinigungen können erst erstellt werden, wenn Sie rückgemeldet sind.
Für eine Zweitausstellung der Immatrikulationsbescheinigung wird eine Gebühr von 6 Euro fällig.


WICHTIG !!!

Die Rückmeldung im System sowie der Versand der Immatrikulationsbescheinigungen erfolgt:

  • für das Sommersemester ab 10. Februar und
  • für das Wintersemester ab 10. August

Bei Zahlungen nach Ablauf des Zahlungszeitraumes wird eine Gebühr von 35,00 € erhoben.

Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, werden Sie wegen fehlender Rückmeldung zum 28. Februar bzw. 31. August exmatrikuliert.

Studiengebühren für Internationale Studierende und das Zweitstudium 

Internationale Studierende
Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden in Höhe von 1500,00 € je Semester (zuzüglich Semesterbeitrag).
Als internationaler Studierender sind Sie grundsätzlich gebührenpflichtig, sofern Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzen oder bereits vor dem Wintersemester 2017/2018 an der Hochschule Mannheim eingeschrieben waren und den Studiengang hier beenden. Grundsätzliche Informationen des Ministeriums finden Sie hier.

Das Gesetz sieht jedoch wenige Ausnahmen von der Gebührenpflicht vor:

  1. Inländische Hochschulzugangsberechtigung
  2. Internationale Studierende, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nach Baden-Württemberg kommen
  3. Erasmus-Studierende
  4. Internationale Studierende einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen an die Hochschule Mannheim kommen

Wichtig: Das Auskunftsformular zur Beurteilung der Gebührenpflicht muss spätestens bis 15. Juli (Wintersemester) / 15. Januar (Sommersemester) beim Zulassungsamt/Studiengebührenbüro eingehen!

Die Auskunftsformulare zum Download finden Sie hier:

Auskunftsformular deutsch

Auskunftsformular englisch


Auf Antrag können Sie von der Studiengebührenpflicht befreit werden:

  1. während eines Urlaubssemesters
  2. während eines praktischen Studiensemesters
  3. als Asylsuchende/r mit Aufenthaltsgestattung
  4. aufgrund einer erheblich studienerschwerenden Behinderung im Sinne des § 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!
Die Auskunftsformulare zum Download finden Sie hier:

Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr

Studiengebühren für ein Zweitstudium
Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen gemäß § 8 LHGebG für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang oder ein zweites oder ein weiteres Studium in einem konsekutiven Masterstudiengang aufnehmen. Die Gebühr beträgt 650,00 € je Semester (zuzüglich Semesterbeitrag/Rückmeldegebühr).
 

Semesterticket (VRN)

Das Ticket gilt für 6 Monate im kompletten VRN-Gebiet (außer Westpfalz)
Preis: 180,00 €
Sie können das Semesterticket wie folgt erwerben:
      •  online im VRNTicketShop  www.vrn-onlineticket.de
      •  direkt in den rnv-Kundenzentren
            - im Stadthaus in N1 am Paradeplatz (Tel. 0621 465-4444)
            - in Ludwigshafen am Berliner Platz
            - in Heidelberg, Kurfürstenanlage 62 (gegenüber Hauptbahnhof)
      •  in allen Reisezentren der Deutschen Bahn AG im VRN-Gebiet (ohne
          Westpfalz mit Ausnahme des Reisezentrums in Kaiserslautern)
      •  an den Fahrscheinautomaten der DB
      •  als Handy-Ticket direkt in der VRN Ticket App der DB

Zur Legitimierung muss der Studierendenausweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung vorgezeigt werden.

Weitere Informationen unter vrn.de/semester-ticket

Wissenschaftlicher Leiter 

Prof. Dr. Klaus Beck 
Prorektor Lehre und studentische Dienstleistungen
Gebäude H, Raum 107
Service Center Studierende,
1.OG

 

Leiterin

Jana Maschke
Gebäude H, Raum 113
Service Center Studierende,
1.OG

 

Gebühren / Beiträge

Nicole Tremmel
Gebäude H, Raum 108
Service Center Studierende,
1.OG
(0621) 292-6567
semesterbeitrag@hs-mannheim.de