Studium und Prüfung

Sie haben Fragen rund um Ihr Studium oder zu Prüfungen? Sie benötigen eine Bescheinigung?  Sie möchten Ihr Zeugnis beantragen?

Dann können wir Ihnen hier hoffentlich weiterhelfen!

Kontakt

Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit
Montag bis Freitag               09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag                             13:00 - 15:00 Uhr

Öffnungszeiten während der vorlesungsfreien Zeit 
Dienstag        09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag    09:00 - 11:00 Uhr

Telefonzeiten
Montag bis Freitag               9:00 - 11:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag    13:00 - 15:00 Uhr

Gebäude H, 6. OG
Raum 606a

Ansprechpartner*innen

Prof. Dr. Klaus Beck
Prorektor für Studium, Lehre und Nachhaltigkeit

Julian Stein
Leitung Service Center Studierende

Alexandra Dattge
Stellvertretende Leiterin Service Center Studierende, Teamleitung, Koordination

Carolin Häffner
Studien- und Prüfungsangelegenheiten

Dilara Karayasar
AbsolventInnen/Zeugnisausstellung
Studien- und Prüfungsangelegenheiten

Katharina Maciaszek
Studien- und Prüfungsangelegenheiten

Alexander Pelt
AbsolventInnen/Zeugnisausstellung
Studien- und Prüfungsangelegenheiten

Laura Seibert
AbsolventInnen/Zeugnisausstellung
Studien- und Prüfungsangelegenheiten

Jonas Röhrs
Prüfungsordnungen, IT-Backend

Rieke Hargefeld
Prüfungsordnungen

 

Fragen rund um das Studium und Prüfungen

Sie können sich zu Prüfungen nur während des Anmeldzeitraums anmelden.
Sie werden rechtzeitig vom Prüfungsamt über den Anmeldungszeitraum informiert.

Im Wintersemseter erstreckt sich der Anmeldezeitraum typischerweise von Ende November bis Anfang Januar,
im Sommersemester von Mitte Mai bis Mitte Juni.

Zu den Prüfungen melden Sie sich über unser Prüfungsorganisationssystem (POS) selbständig an.

Für Wiederholungsprüfungen sind Sie automatisch angemeldert.

Bitte beachten Sie, dass Sie an einer Prüfung nur teilnehmen dürfen, wenn Sie auch angemeldet sind.

Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an pruefungsamt@hs-mannheim.de unter Angabe Ihres Anliegens und Ihrer Matrikelnummer.
 

Sie können sich von einer Prüfung, zu der Sie sich selbst angemeldet haben, bis einen Tag vor der Prüfung abmelden.
Die Abmeldung nehmen Sie selbst über unser Prüfungsorganisationssystem (POS) vor.

Für die Abmeldung von Pflichtprüfungen (Grundstudium bei Bachelorstudiengängen der Fakultäten B, D, N, W, sowie alle Zweit- und Drittversuche) muss ein Antrag auf Abmeldung von Prüfungsleistungen von der Fakultät genehmigt werden. Hierfür müssen Sie das Formular "Abmeldung über Fakultät" ausfüllen und im Sekretariat Ihrer Fakultät fristgerecht abgeben. Über die Fristen wird jedes Semester rechtzeitig informiert.

Bei Problemen mit der Prüfungsabmeldung wenden Sie sich bitte an pruefungsamt@hs-mannheim.de unter Angabe Ihres Anliegens und Ihrer Matrikelnummer.
 

 

Bei Login Problemen sollten sich Studierende an die CampusIT wenden: support.cit@hs-mannheim.de

Es können erbrachte Leistungen anerkannt werden. Dafür können Sie einen Antrag stellen. Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:

  • Ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester (auch wenn es nur eine Leistung betrifft)
  • komplette Notenliste des Vorstudiums
  • Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Leistungen (nicht nötig bei Anerkennungen von Leistungen von HS Mannheim)

Diese Unterlagen sind beim Prüfungsamt einzureichen. Bei einer Neueinschreibung auch gleich zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im Zulassungsamt. Die Unterlagen werden an die entsprechende Person im Fachbereich geschickt (Dekan oder Prüfungsausschussvorsitzender)

Information zur Semestereinstufung
Nach der Prüfung der Unterlagen durch den die betreffende Fakultät werden die Leistungen im POS verbucht und mittels einer Formel (unter Berücksichtigung von Vorstudiumszeiten, erbrachten Credits sowie anerkannten Credits) die anzurechnenden Semester errechnet. Die/der Studierende wird hierüber postalisch informiert.

Erste(r) AnsprechpartnerIn in Fragen zur Prüfungsordnung ist die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Ihrer Fakultät. In heiklen Fällen sollten Sie evtl. den/die jeweilige/n DekanIn ansprechen.

Ein Wechsel ist möglich. Bewerben Sie sich bitte auf den gewünschten Studiengang. Sobald Sie den Zulassungsbescheid erhalten bzw. die Online Immatrikulation beantragt haben, müssen Sie den Antrag auf Exmatrikulation beim Prüfungsamt einreichen. Seitens des Zulassungsamtes werden Sie dann in den neuen Studiengang eingeschrieben.

Für ein Studium in Teilzeit zugelassen werden können beispielsweise
Studierende mit Kind,
Studierende mit Behinderung,
Studierende, die Angehörige pflegen,
Studierende, die einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen (mindestens 17, höchtens 27 Arbeitsstunden pro Woche)
Studierende, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen,
Studierende, die Hochleistungssport betreiben,
Studierende, die ernannte oder gewählte Vertreter*innen der akdemischen/studentischen Selbsverwaltung sind.

Details hierzu finden Sie hier.
Den Antrag können Sie formlos mit den Satzung entsprechendenen Nachweisen beim Prüfungsamt (pruefungsamt@hs-mannheim.de) stellen.

Sie füllen das Antragsformular aus und senden dieses mitsamt aktueller Nachweise an das Prüfungsamt (pruefungsamt@hs-mannheim.de). Eine Beurlaubung kann nur für das laufende Semester erteilt werden.Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters zu stellen. In unvorhersehbaren Härtefällen kann der Antrag auch nach Vorlesungsbeginn gestellt werden. Die Beurlaubung muss dann unverzüglich nach Eintritt des Grundes beantragt werden. Bei jeglichen Fragen zur Beurlaubung wenden Sie sich an das Prüfungsamt.

Stand Studien- und Prüfungsordnung vom 28.01.2021 §4 Praktisches Studiensemster:

(1) In die Studiengänge nach § 1 Abs. 1 ist ein praktisches Studiensemester integriert; das praktische Studiensemester liegt in der Regel im fünften Fachsemester. Die Hochschulen unterstützen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und anderen Arbeitgebern die Studierenden bei der Durchführung von Praktika.

(2) Im praktischen Studiensemester sind in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis 100 Präsenztage abzuleisten. Die Studierenden werden von einem Professor betreut. Zum praktischen Studiensemster gehören begleitende Lehrveranstaltungen, die an der Hochschule in der Regel in Form von Blockveranstaltungen abgehalten werden; die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist für alle Studierenden verpflichtend.

(3) Die Hochschule arbeitet in allen die berufspraktische Ausbildung der Studierenden betreffenden Fragen mit den Praxisstellen zusammen.

(4) Über die Ausbildung während des praktischen Studiensemsters haben die Studierenden schriftliche Berichte zu erstellen und diese von der Praxisstelle bestätigen zu lassen. Am Ende des praktischen Studiensemesters stellt die Praxissstelle einen Tätigkeitsnachweis aus, der Art und Inhalt der Tätigkeit, Beginn und Ende der Ausbildungszeit sowie Fehlzeiten ausweist. Auf der Grundlage der Praxisberichte und des Tätigkeitsnachweises wird entschieden, ob die Studierenden das praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet haben. Wird das praktische Studiensemester nicht anerkannt, so ist eine einmalige Wiederholung zulässig, sie muss spätestens zwei Semester nach Beendigung des nicht anerkannten praktischen Studiensemesters abgeschlossen sein.

(5) Die Beschaffung eines Platzes für das praktische Studiensemester obliegt den Studierenden. Die Praxisstellen sind von der Studierenden vorzuschlagen und vom Praktikantenamt zu genehmigen; in Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs.

(6) Ein praktisches Studiensemester soll nur begonnen werden, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen der verangegangen Studiensemester erfolgreich erbracht wurden. Im besonderen Teil ist festgelegt, welche Studien- und Prüfungsleistungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des praktischen Studiensemesters mindestens erbracht sein müssen.

(7) In den Fakultäten wird ein Praktikantenamt eingerichtet. Die Leitung übernimmt ein Fachberater für praktische Studiensemester.

(8) Im Studiengang Soziale Arbeit ist das praktische Studienemster eigenständig in der Satzung geregelt.

Im Career Center ist eine professionelle Beratung und Coaching möglich. Über gängige Beratungsangebote hinaus geht die Einzelberatung bzw. Coaching, um Ressourcen zu aktivieren und die Eigenverantwortung unserer Studierenden und Absolvent/-Innen zu fördern.

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Das International Office bietet Service und Beratung für internationale Austausch- und Programmstudierende (INCOMING - Beratung) und Studierenden der Hochschule Mannheim, die einen Auslandsaufenthalt planen (OUTGOING - Beratung).

Mehr Informationen für Studierende gibt es auf der Homepage.

Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.

Allgemeiner Kontakt
International Office
Hochschule Mannheim
Paul Wittsack Straße 10, Gebäude J
68163 Mannheim

+49 621 292-6448
+49 621 292-6449
io@hs-mannheim.de

Informationen für ein Auslandspraktikum bzw. -semester finden Sie auf den Seiten für Outgoings des International Office.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich während eines Auslandspraktikums bzw. -semesters während des betroffenen Semesters beurlauben lassen können (s. Punkt „Beurlaubung und Rückmeldung Hochschule“). Auch während des Auslandsprakikums oder -semester müssen Sie den Semesterbeitrag entrichten. Verpassen Sie daher bitte nicht, sich fristgerecht zurückzumelden (Details hierzu auf unserer Seite „Immatrikulation / Gebühren“).

Als Gasthörernde an der Hochschule Mannheim kann jeder zugelassen werden, der für die gewählte Studienveranstaltung eine hinreichen Vorbildung nachweist. Mit der Einschränkung, dass Platz in der Veranstaltung frei sein muss.
Unter Vorbildung ist hier keine besondere Qualifikation zu verstehen. Sie soll lediglich gewährleisten, dass der Interessent der gewählten Lehrveranstaltung auch wirklich folgen kann.

Gasthörende werden zu Prüfungen nicht zugelassen.
Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt.

Gasthörenden stehen Einrichtungen der Hochschule, wie die Bibliothek und die Mensa, zur Verfügung. Sie sind aber nicht Mitglied der Hochschule, haben also keine Teilnahmeberechtigung an hochschulöffentlichen Sitzungen und haben weder das aktive noch passive Wahlrecht für Gremien etc..

Interessenten wenden sich bitte an den Dekan der für die gewünschte Veranstaltungen zuständigen Fakultät. Die Gasthörer-Einschreibung erfolgt zu jedem Semesterbeginn auf einem besonderen Formular, ein Gasthörer-Ausweis o.ä. wird nicht ausgestellt.

Sollten Gasthörende eine Bescheinigung erhalten wollen, müssen sie sich an die jeweiligen Professoren wenden. Das Prüfungsamt stellt keine Bescheinigungen hierzu aus.

Antrag auf Gasthörerschaft

Für alle Studiengänge außer dem Bachelorstudiengang Maschinenbau ist kein Vorpraktikum nötig.

Für den Bachelorstudiengang Maschinenbau ist ein Vorpraktikum von insgesamt 8 Wochen (40 Präsenstage) notwendig. Einschlägige Berufsausbildungen oder technische Schulabschlüsse können ggfs das Vorpraktikum ganz oder teilweise ersetzen.
Studieninteressierte mit Berufsausbildung nehmen bitte Kontakt zum Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenbau auf.

Das Vorpraktikum muss spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters nachgewiesen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zum Vorpraktikum.

Formulare

Studien- und Prüfungsordnungen