Familienfreundliche Hochschule

Die Hochschule Mannheim möchte neben ihrer fachlichen Exzellenz familiengerechte Rahmenbedingungen für Studierende und Beschäftigte etablieren und für alle Angehörige der Hochschule ein attraktiver Studienort und Arbeitsplatz sein.

Als Mitglied bei Familie in der Hochschule e.V. gehören die Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Studium, Beruf und Wissenschaft zu unserem Profil als Hochschule. Dazu zählt auch ein modernes Verständnis von Familie, das ebenfalls Alleinerziehende, Patchwork- und Regenbogenfamilien, die eigenen Kinder und die Generation der eigenen Eltern mit einbezieht.

Für alle Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Familie mit Studium, Beruf und/oder Pflege wenden Sie sich bitte an das Familienbüro der Hochschule Mannheim.

 

Aktuelle Infos

Nachfolgend finden Sie aktuelle Infos zu Themen wie Elternschaft, Kinder, Erziehung, Pflege, Gesundheit, Finanzielles, etc., die wir für Sie zusammen tragen.

Finanzielle Entlastungen für Eltern und Familien ab 1. Januar 2023

Aufgrund steigender Inflation und erhöhter Strompreise haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, für Eltern mit Kindern finanzielle Entlastungen auf den Weg zu bringen. So erhöht sich zum 1. Januar 2023 das Kindergeld pro Kind auf 250 Euro. Auch beim Kinderzuschlag, der Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen unterstützt, erhöht sich Höchstbetrag auf 250 Euro. Kindergeld und Kinderzuschlag werden bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt.

Zum 1. Januar verändert sich ebenfalls die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, eine bundesweit anerkannte Richtlinie des Düsseldorfer Oberlandesgerichts zum Unterhaltsbedarf von Kindern. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf. Beispielsweise wird der Bedarfssatz eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, von 860 Euro auf 930 Euro angehoben. Alle Informationen zur Düsseldorfer Tabelle einschließlich der aktuellen Leitlinien sind auf der Homepage desDüsseldorfer Oberlandesgerichts zu finden.

Das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV, wurde zu Jahresbeginn durch das neue Bürgergeld abgelöst. Unter anderem sieht das Bürgergeld für eine alleinstehende Person nun einen Regelsatz von 502 Euro im Monat vor und liegt damit 53 Euro höher als das bisherige Hartz IV. Weitere Informationen dazu stellt beispielsweise die Bundesregierung zur Verfügung.

Im neuen Jahr greifen ferner steuerliche Entlastungen. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2023 auf 10.908 Euro. Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht, zum 1. Januar 2023 steigt er dann auf 8.952 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich auf 4.260 Euro; dieser Betrag steigt mit jedem weiteren Kind. Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell während der Ausbildung und Studienzeit, wenn die Kinder auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen  Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro. Einen Überblick über die Neuerungen finden Sie beim Bundesfinanzministerium.

 

Familienbüro bei ZaC

Das Familienbüro ist Mitglied bei "Zusammen am Campus".