Exportkontrolle an der technischen Hochschule Mannheim
Technische Hochschule Mannheim ist eine moderne Campushochschule mit einer lebendigen, 125-jährigen Tradition. Alle Studiengänge sind gekennzeichnet durch hohe Praxisrelevanz und innovative Studienkonzepte. Aus diesem Grund sind sowohl die Hochschule, die Forschenden als auch die Studierenden stets daran interessiert, neue Technologien und Know-how zu entwickeln und in der Welt zu vertreten. Die damit im Zusammenhang stehende Tätigkeitsfelder wie internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen, Veröffentlichungen oder die Einstellung von Personal könnten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig oder sogar verboten sein.
Mit der Teilnahme am Außenwirtschaftsverkehr verpflichtet sich die Technische Hochschule Mannheim, die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle einzuhalten.
Ansprechpartnerin
Stabstelle Exportkontrolle
Ludmila Schadrin
exportkontrolle@hs-mannheim.de
Präsentationen, Infoschreiben und Merkblätter Exportkontrolle werden im Intranet zur Verfügung gestellt.
Aufgabengebiete
Aufgabe der Stabstelle Exportkontrolle ist es, Prozesse zu erarbeiten die das Missbrauchspotential von sensiblen Gütern, Technologien, Software oder technischer Unterstützung im Zusammenhang mit der Ausfuhr erkennen und minimieren lassen. Darüber hinaus übernimmt die Stabstelle Exportkontrolle die Kontaktaufnahme zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für alle Hochschulangehörige.
- Beantragung von Genehmigungen und sonstigen Bescheiden nach der Außenwirtschaftsverordnung und/oder der EU-Dual-Use-Verordnung
- Fristenverfolgung und Auflagenüberwachung von bestehenden Genehmigungen
- Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden (insb. BAFA)
- Zentrale Dokumentationsstelle für alle exportkontrollrelevanten Vorgänge der HS
- Bereitstellung von Informationsmaterial
- Schulung von Organisationseinheiten
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
US-(Re-)Exportkontrollrecht, erläutert durch die IHK Stuttgart