Zulassungsvoraussetzungen und Hochschulzugang
Es gibt verschiedene Wege, die zu einem Studium führen. Was und wo Sie in Baden-Württemberg mit welchen Voraussetzungen studieren können, erfahren Sie hier.
Allgemeine Hochschulreife
Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch das Abitur, das heißt ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife) nachgewiesen. Sie sind dadurch zum Studium sämtlicher Fächer berechtigt, die an Universitäten und Hochschulen angeboten werden.
Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt je nach Schultyp, an dem sie erworben wird, zum Studium aller Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals 'Fachhochschulen') und zum Studium bestimmter Studiengänge an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg.
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Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals 'Fachhochschulen'), wobei einige Hochschulstudiengänge mindestens die fachgebundene Hochschulreife erfordern.
Besondere Anforderungen
Bewerber*innen ohne Reifezeugnis müssen zur Aufnahme eines Studiums an einer Kunst- oder Musikhochschule sowie einer Hochschule für Gestaltung eine Begabtenprüfung absolvieren.
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Hochschulzugang ohne Abitur
In Baden-Württemberg können unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufstätige studieren, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
Ausländische Bildungsnachweise
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Studieninformation Baden-Württemberg