Allgemeine Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Die allgemeine Hochschulreife können Sie in Baden-Württemberg auf folgenden Wegen erwerben:

Durch die Abiturprüfung

  • an einem allgemeinbildenden Gymnasium,
  • an einem beruflichen Gymnasium,
  • an der Berufsoberschule (Technische Oberschule oder Wirtschaftsoberschule mit zweiter Fremdsprache),
  • am Kolleg als Vollzeitschule nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen geregelten Berufstätigkeit,
  • am allgemein bildenden oder beruflichen Abendgymnasium (Unterricht teilweise berufsbegleitend) nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens dreijährigen geregelten Berufstätigkeit,
  • an einem Gymnasium in Aufbauform mit Heim,
  • an Freien Waldorfschulen.


Es bestehen folgende weitere Möglichkeiten zum Erwerb des „Abiturs“ bzw. der allgemeinen Hochschulreife:

  • Durch eine so genannte Schulfremdenprüfung (Abiturprüfung für Schulfremde), wenn Sie nicht Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasiums sind;
  • Durch den Abschluss einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung, jeweils in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an einer Hochschule;
  • mittels einer Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer zweiten Fremdsprache für (ehemalige) Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Gymnasien mit fachgebundener Hochschulreife;
  • durch eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer zweiten Fremdsprache für Absolventinnen und Absolventen der Technischen Oberschule und der Wirtschaftsoberschule;
  • durch Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz;
  • durch die Abschlussprüfung eines Hochschulstudiums in Verbindung mit fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder über eine Eignungsprüfung (Letzteres nur bei Universitäten und Pädagogischen Hochschulen);
  • mit dem Erwerb eines Diplom- oder Bachelorgrades einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder der Dualen Hochschule.

Zurück zu den Zulassungsvoraussetzungen