Datenschutzbeauftragter (DSB)

Die Hochschule Mannheim hat einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Der Datenschutzbeauftragter der Hochschule Mannheim ist Dr. Heiko Haaz (UIMC Dr. Voßbein GmbH & Co KG). Herr Haaz nimmt gemeinsam mit Herrn C. Hirsch die Aufgaben an der Hochschule Mannheim wahr. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mailadresse datenschutzbeauftragter@hs-mannheim.de

Postalisch
UIMC DR. VOSSBEIN GmbH & Co KG
Unternehmens- und Informations-Management Consultants
Nützenberger Straße 119
42115 Wuppertal

Mit der neuen EU-DSGVO entfällt die Pflicht, das (öffentliche) Verfahrensverzeichnis für jedermann verfügbar zu machen. Ein internes Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO müssen Verantwortliche für Verarbeitungsprozesse jedoch weiterhin führen. Ein Einsichtsrecht besteht nur für Aufsichtsbehörden.

Ins Verfahrensverzeichnis – neu „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“, kurz VVT gehört in jedem Fall:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Rechtsgrundlage des Verfahrens (nur in Ausnahmefällen eine Einwilligung)
  • Zwecke der Verarbeitung (transparent)
  • Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten
  • Kategorien von Empfängern, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen
  • vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
  • eine Risikobewertung

Vordrucke für VVTs bekommen Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten für Baden-Württemberg  oder bei der Zendas.

Datenschutz - Informationsveranstaltungen in 2023

Wir freuen uns, Ihnen wieder Informationsveranstaltungen zum Datenschutz anbieten zu können.

     

10.10.23 „Datenschutz in der Hochschule Mannheim“

um 9:30 Uhr – 11 Uhr oder von 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr (Termine inhaltsidentisch) als Webex.

Nach dem 60-minütigen Inhaltsteil, haben Sie die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen. Komplexere Fragen schicken Sie uns bitte im Vorfeld an unsere disms@hs-mannheim.de Mailadresse, wir geben das dann weiter.

  1. Verantwortlichkeiten im Bezug auf Verarbeitung von Daten
  2. Rechtsgrundlagen für Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  3. Aufbewahrungsfristen
  4. Handreichung zum Datenschutz

9:30 Uhr bis 11 Uhr - Einwahl-Link: https://hs-mannheim.webex.com/hs-mannheim/j.php?MTID=m9524577d6a0729ce65291eecd4d0f9eb

13:15 Uhr bis 14:45 Uhr - Einwahl-Link: https://hs-mannheim.webex.com/hs-mannheim/j.php?MTID=ma61afd115d0c6c2fb91fc365ba8ed1fd

Sie erhalten das Passwort per E-Mail.

05.12.23 „Aktuelle Themen in der Datenverarbeitung“

9:30 Uhr – 11 Uhr oder von 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr (Termine inhaltsidentisch)

Für die diese Veranstaltung möchten wir Ihnen mehr Gelegenheit geben, eigene Fragestellungen zu platzieren. Schicken Sie uns bitte Themenfelder aus Ihren Aufgabengebieten an unsere Mailadresse disms@hs-mannheim.de.

  1. ChatGPT in der Anwendung in Hochschulen
  2. Absolute vs. relative Anonymität bei Umfragen/Befragungen
  3. Fragen von Beschäftigten

Regelbetreuungstermine

Die Regelbetreuungstermine stehen Ihnen zur Verfügung, sobald Sie sich mit Ihren zentralen Zugangsadaten eingeloggt haben.

Die Hochschule wird in den kommenden Monaten eigene Vordrucke zur Verfügung stellen, die besser an die Belange im Haus angepasst sind.

Wir reichen für Sie Ihr VVT beim Datenschutzbeauftragten ein. Reichen Sie uns dieses bitte in Papierform ins Postfach des Prorektors für Digitalisierung ein oder senden Sie es an prorektor-digitalisierung@hs-mannheim.de Wir sichten Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten diese dann postalisch an den Datenschutzbeauftragten weiter, der sich dann mit Ihnen direkt abstimmen wird.

Als gute Informationsquelle zu datenschutzrechtlichen Fragen können Sie auch das Beratungsangebot der ZENDAS (Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten), www.zendas.de, nutzen.

Häufig gestellte Fragen...

Für den Datenschutz gelten einige Grundsätze, die unbedingt einzuhalten sind. Die wichtigsten und für die Hochschule relevanten Grundsätze sind die Folgenden:

  • Sämtliche Daten dürfen ausschließlich für den Zweck verwendet werden, für den Sie erhoben (gesammelt) wurden. Ist dieser Zweck nicht mehr gegeben, so sind die Daten unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.

  • Es dürfen keine "überflüssigen" Daten erhoben werden, sondern ausschließlich die Daten, die zur Erfüllung des Zwecks unbedingt notwendig sind.

  • Es muss für die Betroffenen transparent sein, welche Daten in welchem Umfang und zu welchem Zweck erhoben werden.

Eine seriöse Anlaufstelle für Informationen zum Thema Datenschutz ist die Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS). Auf deren Webseite finden Sie hilfreiche Informationen und Dokumente zum Download:

https://www.zendas.de/

Kurz gesagt: Alles, was gegen die unter Punkt 1 genannten Grundsätze des Datenschutzes verstößt, ist ein "No-Go". Dazu zählen zum Beispiel:

  • Daten nach Abschluss des Vorgangs aufheben (egal ob elektronisch oder in Papierform)
  • Daten für einen anderen Zweck verwenden als angegeben
  • Die Betroffenen nicht darüber informieren, was mit den Daten passiert
  • Zusätzliche Daten sammeln (die eigentlich nicht benötigt werden, aber vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt einmal interessant sein könnten)
  • und so weiter...

Der DSB unterstützt Sie generell bei allen datenschutzrechtlichen Fragen.

Wenn Sie ein Verfahren einführen möchten, bei dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, so sollten Sie den DSB in jedem Fall kontaktieren. Bitte überlegen Sie sich aber vorab, wie Ihr Verfahren ablaufen soll und füllen Sie die Vorlage für das Verfahrensverzeichnis aus.

Die Konsequenzen können Sie dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Landesdatenschutzgesetz entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass der DSB keine Rechtsberatung durchführen kann.