Bewerbung in ein höheres Fachsemester

Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung mindestens 24 ECTS-Leistungspunkte im gleichen Studiengang oder mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt nachweisen, können sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben.


Hierfür gelten folgende formale Bedingungen:

Bewerbungsfristen:
Die Bewerbungsfristen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für das höhere Fachsemester von den übrigen Bewerbungsfristen abweichen können.

Zu den Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester
  • Nachweis der bisherigen Hochschule über sämtliche Prüfungen (auch die nicht bestandenen) sowie die dabei erbrachten Leistungen (Noten, ECTS-Punkte)
  • Modulbeschreibungen zu allen erbrachten und bis zum Wechsel geplanten Prüfungsleistungen
  • Nachweis, ob im bisherigen Studiengang noch Prüfungsanspruch besteht
  • Nachweis über die Anzahl der bisherigen Studiensemester
  • Nachweis über die Teilnahme an einer studienfachlichen Beratung (nur bei Studiengangswechsel)
    Bescheinigung über studienfachliche Beratung

Die o.g. Unterlagen reichen Sie bitte mit den übrigen Bewerbungsunterlagen im Campus-Portal ein.


Grundsätzliches zur Anerkennung von Leistungen

  • Anerkennung von praktischen Tätigkeiten:
    Einschlägige praktische Studiensemester und berufspraktische Tätigkeiten werden angerechnet, sofern sie mit den für den beantragten Bachelor-Studiengang geltenden Bestimmungen gleichwertig sind.
  • Anerkennung auch von Fehlversuchen:
    Bei Bewerber*innen, die bereits an einer anderen Hochschule Prüfungen im Erstversuch nicht bestanden haben, werden auch die Fehlversuche an der Technischen Hochschule Mannheim angerechnet.
  • Keine separaten Anerkennungsbescheide:
    Über die Bewilligung von Anerkennungsanträgen stellt das Prüfungsamt keine separaten Bescheide aus. Über anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen werden keine separaten Bescheide ausgestellt, sondern diese werden vom Prüfungsamt direkt im Prüfungsorganisationssystem (POS) erfasst und können dort von den Antragsteller*innen individuell eingesehen werden.
  • Frist:
    Die Unterlagen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Hochschulbereich bzw. außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen sind spätestens in der ersten Vorlesungswoche beim Prüfungsausschuss einzureichen.