Bewerbung in ein höheres Fachsemester
Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung mindestens 24 ECTS-Leistungspunkte im gleichen Studiengang oder mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt nachweisen, können sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben. Bitte beachten Sie, dass die meisten unserer Studiengänge nach diesen Kriterien keine im Wesentlichen gleichen Inhalte aufweisen.
Es ist empfehlenswert, sich parallel zur Bewerbung auf ein höheres Fachsemester auch auf das erste Fachsemester zu bewerben. Dies erhöht Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Zulassung signifikant. Sie können auch bei der Immatrikulation in das erste Fachsemester die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen und eine nachträgliche Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen.
Hierfür gelten folgende formale Bedingungen:
Bewerbungsfristen:
Die Bewerbungsfristen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für das höhere Fachsemester von den übrigen Bewerbungsfristen abweichen können.
Zu den Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester - Nachweis der bisherigen Hochschule über sämtliche Prüfungen (auch die nicht bestandenen) sowie die dabei erbrachten Leistungen (Noten, ECTS-Punkte)
- Modulbeschreibungen zu allen erbrachten und bis zum Wechsel geplanten Prüfungsleistungen
- Nachweis, ob im bisherigen Studiengang noch Prüfungsanspruch besteht
- Nachweis über die Anzahl der bisherigen Studiensemester
- Nachweis über die Teilnahme an einer studienfachlichen Beratung (nur bei Studiengangswechsel)
Bescheinigung über studienfachliche Beratung
Die o.g. Unterlagen reichen Sie bitte mit den übrigen Bewerbungsunterlagen im Campus-Portal ein.
Grundsätzliches zur Anerkennung von Leistungen
- Anerkennung von praktischen Tätigkeiten:
Einschlägige praktische Studiensemester und berufspraktische Tätigkeiten werden angerechnet, sofern sie mit den für den beantragten Bachelor-Studiengang geltenden Bestimmungen gleichwertig sind. - Anerkennung auch von Fehlversuchen:
Bei Bewerber*innen, die bereits an einer anderen Hochschule Prüfungen im Erstversuch nicht bestanden haben, werden auch die Fehlversuche an der Technischen Hochschule Mannheim angerechnet. - Keine separaten Anerkennungsbescheide:
Über die Bewilligung von Anerkennungsanträgen stellt das Prüfungsamt keine separaten Bescheide aus. Über anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen werden keine separaten Bescheide ausgestellt, sondern diese werden vom Prüfungsamt direkt im Prüfungsorganisationssystem (POS) erfasst und können dort von den Antragsteller*innen individuell eingesehen werden. - Frist:
Die Unterlagen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Hochschulbereich bzw. außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen sind spätestens in der ersten Vorlesungswoche beim Prüfungsausschuss einzureichen.