Informationen für Bewerber in ein höheres Fachsemester
Wer zum Zeitpunkt seiner Bewerbung mindestens 24 ECTS-Leistungspunkte im gleichen Studiengang oder mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt nachweist, kann sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben.
Hierfür gelten folgende formale Bedingungen:
Bewerbungsfristen:
Bewerbungen sind grundsätzlich nur bis zum 15.7. (Wintersemester) bzw. 15.1. (Sommersemester) über www.hochschulstart.de möglich.
Zu den Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester - Nachweis der bisherigen Hochschule über sämtliche Prüfungen (auch die nicht bestandenen) sowie die dabei erbrachten Leistungen (Noten, ECTS-Punkte)
- Modulbeschreibungen zu allen erbrachten und bis zum Wechsel geplanten Prüfungsleistungen
- Nachweis, ob im bisherigen Studiengang noch Prüfungsanspruch besteht
- Nachweis über die Anzahl der bisherigen Studiensemester
- Nachweis über die Teilnahme an einer studienfachlichen Beratung (NUR BEI STUDIENGANGWECHSEL)
Bescheinigung über studienfachliche Beratung
Die o.g. Unterlagen senden Sie bitte mit den Bewerbungsunterlagen fristgerecht an:
Hochschule Mannheim
Zulassungsamt
Paul-Wittsack-Str. 10
68163 Mannheim
Grundsätzliches zur Anerkennung von Leistungen
- Anerkennung von praktischen Tätigkeiten:
Einschlägige praktische Studiensemester und berufspraktische Tätigkeiten werden angerechnet, sofern sie mit den für den beantragten Bachelor-Studiengang geltenden Bestimmungen gleichwertig sind. - Anerkennung auch von Fehlversuchen:
Bei Bewerbern, die bereits an einer anderen Hochschule Prüfungen im Erstversuch nicht bestanden haben, werden auch die Fehlversuche an der Hochschule Mannheim angerechnet. - Keine separaten Anerkennungsbescheide:
Über die Bewilligung von Anerkennungsanträgen stellt das Prüfungsamt keine separaten Bescheide aus. Über anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen werden keine separaten Bescheide ausgestellt, sondern diese werden vom Prüfungsamt direkt im Prüfungsorganisationssystem (POS) erfasst und können dort von den Antragstellern individuell eingesehen werden. - Frist:
Die Unterlagen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Hochschulbereich bzw. außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen sind spätestens in der ersten Vorlesungswoche beim Prüfungsausschuss einzureichen.