Ethikkommission der Technischen Hochschule Mannheim

Die Ethikkommission der Technischen Hochschule Mannheim hat die Aufgabe, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Bezug auf ethische Aspekte ihrer Forschungstätigkeit zu beraten und zu unterstützen. Sie erteilt auf Antrag ein Ethikvotum für geplante Forschungsprojekte. Die wissenschaftliche und rechtliche Verantwortung für ihre Forschung liegt bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Die Kommission arbeitet auf Grundlage der Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG und bezieht die für die jeweiligen Fachdisziplinen geltenden aktuellen wissenschaftlichen Standards mit ein.

Die Ethikkommission der Hochschule ist nicht zuständig für Anträge, die in den Zuständigkeitsbereich einer medizinischen Ethikkommission fallen. Sie ist nicht zuständig für eine Prüfung nach dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz, dem Transfusionsgesetz oder der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung.

Die Amtszeit der Ethikkommission beträgt vier Jahre (aktuell: 2024 - 2028), sie beginnt jeweils im Oktober.

 

Vorsitzende der Ethikkommission

Ethikbeauftragte

Prof. Dr. Angela Heinrich (Fakultät für Sozialwesen)

Stellvertreterinnen

Prof. Dr. Anna Luther (Fakultät für Maschinenbau)

Prof. Dr. Jessica Steinberger (Fakultät für Informatik)

 

Kontakt:

 ethikkommission@hs-mannheim.de

Die Ethikkommission tagt nach Bedarf. Sie kann je nach Problemlage und Fragestellung weitere Personen, ggf. auch Externe, als weitere Mitglieder in die Kommission aufnehmen oder als Gutachterin oder Gutachter hinzuziehen.

 

Die Ethikkommission wird bei ihrer Arbeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Diese ist im Research Management Center (RMC) angesiedelt.

Ansprechpartner: Andreas Ihm,  a.ihm@hs-mannheim.de , +49 621 292-6909

 

Jedes Mitglied des hauptamtlichen wissenschaftlichen Personals der Hochschule kann geplante oder zur Verlängerung anstehende Forschungsvorhaben von der Ethikkommission prüfen lassen.

Achtung: Die Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie im Intranet der TH Mannheim angemeldet sind.

Die Kommission wird nur auf Antrag tätig. Der Antrag ist mindestens sechs Wochen vor Beginn eines Forschungsvorhabens bzw. der Antragstellung bei einer Fördereinrichtung online zu stellen. Anträge auf Stellungnahme zu Forschungsvorhaben, die bereits begonnen haben, werden nicht begutachtet.

Die Bearbeitungsdauer beträgt bei unkritischen Anträgen im Regelfall ca. zwei Wochen. Bei Anträgen, bei denen Sitzungen der Kommission und / oder der Einbezug von weiteren Personen nötig sind, verlängert sie sich auf sechs Wochen. 

In der vorlesungsfreien Zeit kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.

 

Weitere Informationen zur Einreichung von Anträgen erhalten Sie hier:

ethikkommission@hs-mannheim.de

 

Hinweis

Seminar- sowie Abschlussarbeiten von Studierenden sollen von der Person geprüft werden, die die Arbeit an der Hochschule verantwortlich betreut.

Die Ethikkommission der TH Mannheim wurde im Oktober 2024 eingesetzt. Die Amtszeit der Ethikkommission beträgt vier Jahre

Satzung der Ethikkommission