Hochschulrat
Der Hochschulrat hat die Funktion eines Aufsichtsrates. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorates und wirkt an den strategischen Entwicklungen der Hochschule mit. Zu den Aufgaben gehören u. a.:
- Mitwirkung bei der Bestellung der Hochschulleitung
- Zustimmung zum Haushaltsvoranschlag bzw. Feststellung der Wirtschaftspläne
- Beschlussfassung über Struktur- und Entwicklungspläne unter Einschluss der Bauplanung
- Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichtes des Rektors und Feststellung des Jahresabschlusses
Der Hochschulrat umfasst nach der Grundordnung 7 Mitglieder, darunter vier externe und drei interne Mitglieder. Mandatsdauer ist viereinhalb Jahre. Die externen Mitglieder sind hochrangige Führungspersönlichkeiten aus der Industrie, aus Wissenschaftseinrichtungen, Verbänden oder der Kommunalverwaltung. Die internen Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Professorinnen und Professoren sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule zusammen.
Die Hochschulratsmitglieder werden auf der Basis eines Vorschlags einer von Senat und Hochschulrat unter Beteiligung des Landes eingesetzten Findungskommission vom Senat der Hochschule bestätigt und vom Minister ernannt.
Die Mitglieder des Hochschulrats
Externe Mitglieder
Dr. Inge Herold, Stellv. Direktorin der Kunsthalle Mannheim
Prof. Dr. Jochen Kreusel, Market Innovation Manager, Hitachi Energy Germany AG
Prof. Dr. Stephan Andreas Schunk, HetCatLab, hte GmbH
Prof. Dr. Christopher Sessar (Vorsitzender), Member of SAP’s Global Finance Leadership Team, SAP SE
Interne Mitglieder
Prof. Dr. Marion Baldus, Fakultät für Sozialwesen
Prof. Dr. Anabel Clemen (stell. Vorsitzende), Fakultät für Verfahrens- und Chemietechnik
Dipl.-Inform. (FH) Andreas Sommer, Informationssicherheitsbeauftragter der Technischen Hochschule Mannheim
Interner Bereich
Sitzungstermine, Protokolle, Beschlüsse ...