Bewerbung / Immatrikulation / Gebühren
Sie haben Fragen rund um das Zulassungsverfahren, die Immatrikulation, zur Rückmeldung oder zu Gebühren?
Dann sind Sie hier genau richtig!
Aktuelle Infos zum Semesterbeitrag
Den Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 in Höhe von 169,60 € überweisen Sie an Landesoberkasse Baden-Württemberg Sollten Sie bereits an der Hochschule Mannheim studieren oder studiert haben, geben Sie bitte Ihre alte Matrikelnummer an. Bitte geben Sie nur die genannten Informationen im Verwendungszweck an, da eine Zuordnung sonst nicht möglich ist. | Zahlungszeiträume: Bei verspäteter Zahlung wird eine Gebühr von 35 € erhoben. Dies gilt nicht für Studienanfänger. Bei fehlender Rückmeldung/Zahlung müssen wir Sie exmatrikulieren. Bei Fragen können Sie sich an semesterbeitrag@hs-mannheim.de wenden. |
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Öffnungszeiten während der Einschreibungszeit entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Telefonzeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr
Gebäude H, 6. OG
Raum 606
Ansprechpartner*innen
Prof. Dr. Klaus Beck
Prorektor für Studium, Lehre und Nachhaltigkeit
Julian Stein
Leitung Service Center Studierende
Alexandra Dattge
Stellvertretende Leiterin Service Center Studierende
Nicole Tremmel
Teamleitung, Koordination
Anne Haas
Zulassungen, ausländische StudienbewerberInnen, Blockveranstaltungen, Gebühren, Rentenbescheinigung
Claudia Pister
Zulassungen
Barbara Thejda-Abuzarour
Zulassungen, ausländische StudienbewerberInnen, Blockveranstaltungen, Gebühren
Jillian Rowe
Zulassungen, ausländische StudienbewerberInnen, Gebühren
Maria Schmidt
Gebühren, Zulassungen
Fragen rund um Bewerbung / Immatrikulation / Gebühren
Durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags sind Sie automatisch zurückgemeldet.
Zahlungszeiträume:
Sommersemester: 1. Januar - 31. Januar
Wintersemester: 1. Juli - 31. Juli
Sofern Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben, ist Ihre Rückmeldung etwa
ab dem 01. Februar (für das Sommersemester) bzw.
ab dem 01. August (für das Wintersemester)
im System hinterlegt und Sie können sich Ihre Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken.
Bei verspäteter Zahlung wird eine Gebühr von 35 € erhoben.
Bei fehlender Rückmeldung/Zahlung erhalten Sie eine Mahnung. Sollten Sie auf diese nicht reagieren, müssen wir Sie exmatrikulieren.
Den Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024 in Höhe von 169,60 € überweisen Sie an
Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE02600501017495530102
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 8271990007283 Matrikelnummer Name
Zahlungszeiträume:
Sommersemester: 1. Januar - 31. Januar
Wintersemester: 1. Juli - 31. Juli
Bei verspäteter Zahlung wird eine Gebühr von 35 € erhoben.
Bei fehlender Rückmeldung/Zahlung müssen wir Sie exmatrikulieren.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich an semesterbeitrag@hs-mannheim.de wenden.
Für Studierende des 1. Semesters wird nach erfolgter Immatrikulation eine Email mit den wichtigsten Informationen zum Studienbeginn verschickt. Eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung ist im Anhang beigefügt. Ab Semesterbeginn kann die Immatrikulationsbescheinigung mit Verifizierungscode im Prüfungs- und Organistationssystem (kurz: POS) abgerufen werden.
Für rückgemeldete Studierende ab dem 2. Semester kann die Immatrikulationsbescheinigung nach Zahlungseingang und erfogter Rückmeldung in POS abgerufen werden.
Sollten Sie sich binnen einen Monats nach Semesterbeginn exmatrikulieren (jeweils 31.03. bzw. 30.09.), kann bis zwei Monate nach Semesterbeginn (jeweils 30.04. bzw. 31.10.) ein Antrag auf Erstattung des vollen Semesterbeitrags gestellt werden. Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn (siehe unter Semestertermine) kann der Semesterbeitrag noch anteilig (Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft) erstattet werden.
Das Formular zur Rückerstattung finden Sie hier. Senden Sie dieses bitte ausgefüllt an semesterbeitrag@hs-mannheim.de. Der Vorgang wird vom Zulassungsamt bearbeitet.
Ja, Sie müssen sich rückmelden.
Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden in Höhe von 1500,00 € je Semester (zuzüglich Semesterbeitrag).
Als internationaler Studierender sind Sie grundsätzlich gebührenpflichtig, sofern Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzen oder bereits vor dem Wintersemester 2017/2018 an der Hochschule Mannheim eingeschrieben waren und den Studiengang hier beenden. Die wichtigsten Ausnahmetatbestände sind:
- Inländische Hochschulzugangsberechtigung,
- Studierende mit Flüchtingsstatus,
- Internationale Studierende, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nach Baden Württemberg kommen,
- Erasmus-Studierende,
- Internationale Studierende einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen an die Hochschule Mannheim kommen.
Weitere Ausnahmen sowie grundlegegende Informationen finden Sie hier.
Vor Aufnahme Ihres Studiums an der Hochschule Mannheim müssen Sie ein Auskunftsformular zur Studiengebührenpflicht einreichen. Das Formular finden Sie hier.
Auch bei einem Zweitstudium fallen Studiengebühren in Höhe von 650€ an. Grundlegende Informationen hierzu finden Sie hier.
Auf Antrag können Sie von der Gebührenpflicht befreit werden, wenn Sie sich in einem Urlaubssemester oder praktischen Studiensemester befinden, Sie asylsuchend mit Aufenthaltsgenehmigung sind oder aufgrund einer studienerschwerenden Behinderung.
Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Beginn der Vorlesungszeit gestellt wird. Das Antragsformular finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich an semesterbeitrag@hs-mannheim.de wenden.
Sie müssen gegenüber der Hochschule vor der Immatrikulation (bei Beantragen der Online-Immatrikulation über unser Bewerbungsportal) nachweisen, dass sie gesetzlich versichert oder von der gesetzlichen Versicherung befreit sind (etwa als Mitglied einer privaten Krankenversicherung). Dazu müssen Sie die Krankenkasse über Ihr beabsichtigtes Studium an der HS Mannheim informieren und um Zusendung der elektronischen M10-Meldung (Nachweis Versichertenstatus) an die Hochschule bitten. Diese Meldung enthält neben dem Versichertenstatus auch Angaben über Name, Anschrift und Geburtsdatum des Studieninteressierten sowie dessen Krankenversichertennummer, soweit diese zum Zeitpunkt der Meldung vorliegen und für das weitere Verfahren erforderlich sind. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
Als Privat-, bzw. Heilfürsorgeversicherte/r müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Die Krankenkasse sendet daraufhin eine elektronische Meldung an die Hochschule.
Studierende sind in der günstigen gesetzlichen Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten (KVdS) grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs oder des 14. Fachsemesters versicherungspflichtig.
Nähere Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie hier.
Bewerber/-Innen für einen zulassungeschbeschränkten grundständigen Studiengang, die bereits ein erstes Studium abgeschlossen haben, erhalten hier weitere Informationen.
JugendticketBW
Seit dem 1. März 2023 können Studierende in Baden-Württemberg das neue JugendticketBW nutzen. Das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte, gilt für Studierende unter 27 Jahren mit Hochschulort in Baden-Württemberg und löst in Zukunft das bisherige Semesterticket ab.
Neu ist vor allem das Gebiet und der Zeitraum, in dem das Ticket gültig ist: es gilt nicht nur in ganz Baden-Württemberg, sondern zusätzlich im gesamten Gebiet des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und berechtigt zur Fahrt in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. Zudem gilt es nicht mehr nur semesterweise für sechs Monate, sondern für ein ganzes Jahr.
Für Studierende, die in den letzten Monaten ein Semesterticket gekauft haben und daher am 1. März ein noch gültiges Semesterticket besitzen, bietet der VRN Übergangslösungen an, die maximal bis zum 31. Juli 2023 gelten (mehr dazu).
Die Abend- und Wochenendregelung für Mannheimer Studierende, bei der der Studierendenausweis von 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig als Zeitkarte für den Nahverkehr genutzt werden kann, bleibt bestehen. Studierende der Hochschule Mannheim erhalten den Aufdruck dafür weiterhin an den Validierungsgeräten auf dem Campus (zur Übersicht).
Das JugendticketBW kostet 365 Euro im Jahr bzw. 30,42 Euro pro Monat. Für Studierende ermäßigt sich der Preis um die Grundbeiträge, die im Rahmen einer Semester-Ticket-Vereinbarung gezahlt werden.