Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt Sie zum Studium an den Fachhochschulen und in Verbindung mit einer Eignungsprüfung zum Studium an der Dualen Hochschule.

Bei einer Reihe von Abschlüssen, insbesondere bei den zweijährigen Berufskollegs, besteht keine bundesweite Anerkennung. Einige Fachhochschulstudiengänge erfordern mindestens die fachgebundene Hochschulreife. Die Fachhochschulreife kann durch einen der folgenden Abschlüsse erworben werden:

  • Abschluss eines einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife,
  • Abschluss eines zwei- oder dreijährigen Berufskollegs, teilweise mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung,
  • Abschluss einer Berufsschule mit Zusatzunterricht und -prüfung und Abschluss einer dualen Ausbildung,
  • Abschluss einer Fachschule für Wirtschaft, Technik/Gestaltung oder einer Fachschule für einzelne Branchen (teilweise mit Zusatzunterricht und -prüfung),
  • Abschluss  an einer Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk,
  • Abschluss besonderer Lehrgänge der Polizei oder der Bundeswehr;
  • qualifizierte Schulleistungen der 1. Jahrgangsstufe bzw. Klasse drei in der gymnasialen Oberstufe, wenn das Abitur nicht erreicht wird, als schulischer Teil der Fachhochschulreife in Verbindung mit dem berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife; im einzelnen siehe nächster Absatz
  • Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen.

Der Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe erfordert neben dem schulischen Teil (siehe oben, Punkt 7) als berufsbezogenen Teil eine der folgenden Voraussetzungen:

  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
  • eine mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
  • ein mindestens einjähriges Praktikum (Näheres siehe unten) oder
  • eine mindestens dreijährige für ein Studium an einer Fachhochschule förderliche Berufserfahrung, wobei der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule bis zu einem Jahr angerechnet werden kann; in Zweifelsfällen entscheidet das Regierungspräsidium
  • ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst.

Bzgl. der Möglichkeit eines einjährigen Praktikums gilt Folgendes:

Das Praktikum dient dem Kennenlernen der Arbeitswelt. Es wird in einem Betrieb der Wirtschaft oder in einer vergleichbaren außerschulischen Einrichtung durchgeführt. Das Praktikum soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie in Personal- und Sozialfragen geben.

Die Durchführung des Praktikums ist der Schule durch eine Bescheinigung des Betriebs oder der Einrichtung im Sinne von Satz 2 nachzuweisen. Dabei müssen die Dauer der Beschäftigung, der/ die zugewiesene(n) Aufgabenbereich(e) und die Fehltage deutlich werden.

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