Erasmus+ für Lehrende zu Unterrichtszwecken

Staff Mobility of Teaching Assignment (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

  • An einer Erasmus+ Partnerhochschule der Hochschule Mannheim.
  • Lehrende der Hochschule Mannheim
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen mit Sitz in einem Erasmus+ Programmland kann zu Lehrzwecken an der Hochschule Mannheim eingeladen werden.
  • Lehraufenthalte von Lehrenden der Hochschule Mannheim dauern zwischen zwei Tagen und zwei Wochen (jeweils ohne Reisezeiten). Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
  • Lehraufenthalte von Unternehmenspersonal, das an der Hochschule Mannheim unterrichtet, dauern mindestens ein Tag. Hier gibt es keine Mindestanzahl der Unterrichtsstunden.
  • Erhöhte Jobzufriedenheit
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

Für den Projektzeitraum von 01. Juni 2020 bis 31. März 2023 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag:

Zielland

Tagessatz

Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

180 Euro

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160 Euro

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 Euro

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 10 km – 99 km mit 20 EUR
  • 100 km – 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR

Eine zusätzliche Förderung für Teilnehmer mit Behinderung kann über die Erasmus+ Hochschulkoordinatorin beantragt werden.

Alle Teilnehmer sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Online-Bericht über das Mobility Tool+ zu erstellen und die entsprechenden Nachweise (z.B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.