Erasmus+ Praktikum

Student Mobility for Placement (SMP)

Mit Erasmus+ können Studierende Praktika während jeder Studienphase in Unternehmen oder Organisationen im Ausland absolvieren:

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat
  • Praktika im europäischen Ausland oder weltweit von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach)
  • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.

Das Praktikumsgehalt ist unabhängig von der Förderung.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums bei KOOR/BEST registrieren müssen, bei Praktika weltweit so früh wie möglich, da aufgrund von begrenztem Budget auf first-come-first-served Basis vergeben wird. Einen schriftlichen Vertrag der aufnehmenden Institution brauchen Sie zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht, es reicht eine mündliche Zusage.

Erfahrungsberichte von Erasmus+ geförderten Praxissemestern finden Sie bei uns auf Moodle und über diese Webseite von KOOR.

  • Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit geringen Chancen, Details siehe Sondermittel und social top ups
  • Reguläre Immatrikulation an der HSMA
  • Zulässige Länder: s. Liste vom DAAD
  • Praktika können z.B. in Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten, NGOs, Stiftungen, Verbände, Kammern, Schulen, Institute, Bildungszentren, öffentlichen Einrichtungen und Krankenhäuser absolviert werden. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Institutionen der EU sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten bzw. die durch EU-Gelder finanziert werden.
  • Gefördert werden Pflichtpraktika, Forschungspraktika, PJ-Tertiale, Unterrichtspraktika, freiwillige Praktika, Graduiertenpraktika sowie der praktische Teil von Abschlussarbeiten. Das reine Verfassen von Abschlussarbeiten ist nicht förderfähig!
  • Bei dem Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, d. h. die wöchentliche Arbeitszeit sollte 30-40 Stunden/Woche betragen.
  • Bitte besprechen Sie Ihre Pläne vor der Registrierung bei KOOR mit der/dem Praktikabeauftragten in Ihrer Fakultät. Bei der Bewerbung um die Förderung benötigen Sie dann die Zustimmung der/des Praktikabeauftragten in Form der Unterschrift auf dem Erasmus+ Learning Agreement.

Bitte beachten Sie die Maximalförderdauer von aktuell 4,5 Monaten (135 Tage). Fördersätze gültig für alle Praktika, die ab 01.08.2024 starten:

Zielland

Monatssatz

Studierende

Ländergruppe 1:
Dänemark, Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden


Region 13: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat

Region 14: Färöer-Inseln, Schweiz, UK

750,- Euro

Ländergruppe 2:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

690,- Euro

Ländergruppe 3:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Nordmazedonien, Türkei, Ungarn

690,- Euro

Ländergruppe Weltweit:

alle übrigen Erasmus+ Partnerländer (s. Liste DAAD)

700,- Euro

Die Tagessätze finden Sie auf der Homepage der KOOR bei der HKA:

https://www.h-ka.de/koor/erasmus-praktikum/leistungen

Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Daher können Studierende und Graduierte mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Sondermittel über die Erasmus Hochschulkoordinatorin beantragen (Individualantrag). Geförderte mit einem GdB ab 30 sowie Eltern mit Kindern erhalten Zuschüsse. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für nachhaltige Zugreisen und für Kurse zur Vertiefung digitaler Kompetenzen.

Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Daher können Studierende und Graduierte folgende Zusatzförderung beantragen:

  • Sonderförderung für Studierende aus einem nichtakademischen Elternhaus – Erstakademiker:innen
  • Sonderzuschüsse für Erwerbstätige Studierende, die einer Nebentätigkeit innerhalb der letzten 6 Monate vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes und dabei einen Nettoverdienst zwischen 450,- Euro und 850,- Euro monatlich verdient haben.
  • Monatliche Zusatzförderung: Wenn Sie eine Behinderung von mindestens 20 Prozent haben oder eine chronische Erkrankung, die nachweislich zu Mehrkosten während Ihres Auslandsaufenthalts führt oder mit eigenen Kindern ins Ausland reisen, können Sie einen pauschalen Zuschuss zum monatlichen Länderfördersatz in Höhe von 250,- Euro pro Monat erhalten.
  • Realkostenantrag: Wenn Sie eine Behinderung von mindestens 20 Prozent haben oder eine chronische Erkrankung, die nachweislich zu Mehrkosten während Ihres Auslandsaufenthalts führt oder mit eigenen Kindern ins Ausland reisen, können Sie einen Individualantrag auf die tatsächlich anfallenden Kosten (Realkosten) stellen - bitte beachten Sie hier, dass die Antragsfrist 3 Monate vor Beginn des Praktikums liegt! Die monatliche Zusatzförderung ist nicht mit dem Realkostenantrag für das selbe Kriterium kombinierbar.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der KOOR

 

Studierende können eine zusätzliche Förderung (Top up) für Green Travel erhalten, wenn sie ein emissionsarmes Verkehrsmittel nutzen (Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften mit dem Auto ab 3 Personen).

  • Förderung von bis zu 6 (Reise-)Tagen zusätzlich

Vorgehen:

KOOR/BEST wird Sie entsprechend diesbezüglich informieren.

Bitte heben Sie Nachweise wie z. B. Tickets auf, da Sie diese auf Aufforderung einreichen müssen.

Bitte besprechen Sie Ihre Pläne vor der Registrierung bei KOOR mit der/dem Praktikabeauftragten in Ihrer Fakultät. Bei der Bewerbung um die Förderung benötigen Sie dann die Zustimmung der/des Praktikabeauftragten in Form der Unterschrift auf dem Erasmus+ Learning Agreement.

Die Antragstellung muss in jedem Fall mit vollständigen Unterlagen spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums (bei Realkostenanträgen und Praktika weltweit: so früh wie möglich, min. 3 Monate vor Beginn) erfolgen.

Registrierungen für Praktika ab dem 01. Februar 2025 sind ab dem 20. November 2024 über das KOOR Registrierungsportal möglich. Für Praktika, die vor dem 01. Februar 2025 starten, gibt es keine Erasmus+ Fördermittel mehr.

Bewerbungen sind nur online möglich. Die Hochschule Mannheim ist aktuell Mitglied in einem Konsortium. Die Abwicklung der Erasmus+ Praktika und die Stipendienverwaltung für die Mitglieder übernimmt KOOR – Erasmus Services BW in Karlsruhe:

Hochschule Karlsruhe
KOOR - Erasmus Services BW
Moltkestr. 30
76133 Karlsruhe

KOOR Online-Sprechstunde jeden Dienstag zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr siehe KOOR-Webseite

Aktuelle allgemeine Mailadresse:erasmus.koor@h-ka.de

Link Bewerbung

Link erneute Anmeldung nach Registrierung

Für die Erasmus+ Förderung Ihres Auslandspraktikums müssen Sie ein Erasmus+ Learning Agreement abschließen. Dieses wird in der Datenbank von KOOR angelegt und dort von Ihnen, der/dem Praktikabeauftragten Ihrer Fakultät sowie der Gastinsitution unterschrieben. Ein Muster dieses Erasmus+ Learning Agreements finden Sie hier.

Die Anerkennung Ihres Praktischen Studiensemesters erfolgt durch die/den zuständige*n Praktikabeauftragte*n Ihrer Fakultät aufgrund des Abschlusszeugnisses sowie des Fachberichtes.

Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zum Praktikantenamt Ihrer Fakultät auf.

Der Spracherwerb und die Förderung der Sprachkompetenz sind zentrale Ziele des Erasmus+ Programms. In Vorbereitung auf Ihr Auslandssemester absolvieren Sie einen Sprachtest vor dem Auslandssemester. Dieser Sprachtest ist zurzeit nicht verpflichtend (Stand 07/2024).

Zusätzlich können Sie Online Kurse von maximal 3 zusätzlichen Sprachen an der EU Academy belegen. 

Alle Studierende, die ein Erasmus+ Auslandssemester gemacht haben, sind verpflichtet, nach Semesterende einen Bericht über das Beneficiary Tool+ Portal zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.