Erasmus+ für Personal/Lehrende für Fortbildungszwecke

Staff Mobility for Training (STT)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Verwaltungspersonal und Lehrpersonal) in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

  • an einer europäischen Hochschule mit Erasmus Charter for Higher Education (ECHE)
  • an einer Bildungseinrichtung in einem anderen Programmland
  • mindestens zwei Tage
  • höchstens zwei Wochen
  • Hospitationen
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)
  • Monitoring von Erasmus+ Projekten
  • Teilnahme an einer Staff Training Week
  • erhöhte Jobzufriedenheit
  • fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

Für den Projektzeitraum von 01. Juni 2020 bis 31. März 2023 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag:

Zielland

Tagessatz

Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

180 Euro

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160 Euro

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 Euro

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 10 – 99 km mit 20 EUR
  • 100 km – 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR

Eine zusätzliche Förderung für Teilnehmer mit Behinderung kann über die Erasmus Hochschulkoordinatorin beantragt werden.

Alle Teilnehmer sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Online-Bericht über das Mobility Tool+ zu erstellen und die entsprechenden Nachweise (z.B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Der DAAD stellt auf YouTube das Video Erasmus+ Hochschulpersonal im Ausland bereit, in dem vor allem die Vorteile dieser Mobilitätsmöglichkeit beleuchtet werden.