Erasmus+ für Personal/Lehrende für Fortbildungszwecke
Staff Mobility for Training (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Verwaltungspersonal und Lehrpersonal) in Programm- und Partnerländern zum Ausbau der Internationalisierung.
- an einer europäischen Hochschule mit Erasmus Charter for Higher Education (ECHE)
- an einer Bildungseinrichtung in einem Programm- oder Partnerland
- Eine Datenbank zur Recherche der aktuell angebotenen Staff weeks finden Sie hier.
- Fort- und Weiterbildungsaufenthalte von Mitarbeitenden der Technischen Hochschule Mannheim dauern zwischen zwei Tagen (bei Programmländern), fünf Tagen (bei Partnerländern) und zwei Wochen (jeweils ohne Reisezeiten).
- Hospitationen
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)
- Monitoring von Erasmus+ Projekten
- Teilnahme an einer Staff Training Week
- erhöhte Jobzufriedenheit
- fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Für den Projektzeitraum von 01. Juli 2023 bis 30. Juni 2025 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag:
Zielland | Tagessatz |
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 180 Euro |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro |
Nicht-assoziierte Partnerländer (Erasmus+ weltweit) aus den Regionen 1 - 12 | 180 Euro |
Den Link zur Liste der Erasmus+ Partnerländer finden Sie hier.
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
---|---|---|
10 – 99 km | 23 EUR | ---- |
100 km – 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 km – 7.999 km | 820 EUR | ---- |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR | ---- |
An- und Abreise mit nachhaltigem Verkehrsmittel (z.B. Zug, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) können mit maximal 2 Reisetagen pro Strecke gefördert werden.
Für den Projektzeitraum von 01. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag:
Zielland | Tagessatz |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 180 Euro |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 160 Euro |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 Euro |
Nicht-assoziierte Partnerländer (Erasmus+ weltweit) aus den Regionen 1 - 12 | 180 Euro |
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
---|---|---|
10 – 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 km – 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 km – 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4.000 km – 7.999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8.000 km und mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
An- und Abreise mit nachhaltigem Verkehrsmittel (z.B. Zug, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) können mit maximal 3 Reisetagen pro Strecke gefördert werden.
Eine zusätzliche Förderung für Teilnehmende mit Behinderung kann über die Erasmus+ Hochschulkoordinatorin beantragt werden.
Alle Teilnehmende sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilität an der EU-Umfrage teilzunehmen. Den Link hierzu erhalten Sie automatisch nach Beendigung der Reise.
Der DAAD stellt auf YouTube das Video Erasmus+ Hochschulpersonal im Ausland bereit, in dem vor allem die Vorteile dieser Mobilitätsmöglichkeit beleuchtet werden.

