Häufig gestellte Fragen rund um das Studium
Fragen rund um Bewerbung / Immatrikulation / Gebühren
Durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags sind Sie automatisch zurückgemeldet.
Zahlungszeiträume:
Sommersemester: 1. Januar - 31. Januar
Wintersemester: 1. Juli - 31. Juli
Sofern Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben, ist Ihre Rückmeldung etwa
ab dem 01. Februar (für das Sommersemester) bzw.
ab dem 01. August (für das Wintersemester)
im System hinterlegt und Sie können sich Ihre Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken.
Bei verspäteter Zahlung wird eine Gebühr von 35 € erhoben.
Bei fehlender Rückmeldung/Zahlung erhalten Sie eine Mahnung. Sollten Sie auf diese nicht reagieren, müssen wir Sie exmatrikulieren.
Den Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024 in Höhe von 169,60 € überweisen Sie an
Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE02600501017495530102
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 8271990007283 Matrikelnummer Name
Zahlungszeiträume:
Sommersemester: 1. Januar - 31. Januar
Wintersemester: 1. Juli - 31. Juli
Bei verspäteter Zahlung wird eine Gebühr von 35 € erhoben.
Bei fehlender Rückmeldung/Zahlung müssen wir Sie exmatrikulieren.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich an semesterbeitrag@hs-mannheim.de wenden.
Für Studierende des 1. Semesters wird nach erfolgter Immatrikulation eine Email mit den wichtigsten Informationen zum Studienbeginn verschickt. Eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung ist im Anhang beigefügt. Ab Semesterbeginn kann die Immatrikulationsbescheinigung mit Verifizierungscode im Prüfungs- und Organistationssystem (kurz: POS) abgerufen werden.
Für rückgemeldete Studierende ab dem 2. Semester kann die Immatrikulationsbescheinigung nach Zahlungseingang und erfogter Rückmeldung in POS abgerufen werden.
Sollten Sie sich binnen einen Monats nach Semesterbeginn exmatrikulieren (jeweils 31.03. bzw. 30.09.), kann bis zwei Monate nach Semesterbeginn (jeweils 30.04. bzw. 31.10.) ein Antrag auf Erstattung des vollen Semesterbeitrags gestellt werden. Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn (siehe unter Semestertermine) kann der Semesterbeitrag noch anteilig (Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft) erstattet werden.
Das Formular zur Rückerstattung finden Sie hier. Senden Sie dieses bitte ausgefüllt an semesterbeitrag@hs-mannheim.de. Der Vorgang wird vom Zulassungsamt bearbeitet.
Ja, Sie müssen sich rückmelden.
Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden in Höhe von 1500,00 € je Semester (zuzüglich Semesterbeitrag).
Als internationaler Studierender sind Sie grundsätzlich gebührenpflichtig, sofern Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates besitzen oder bereits vor dem Wintersemester 2017/2018 an der Hochschule Mannheim eingeschrieben waren und den Studiengang hier beenden. Die wichtigsten Ausnahmetatbestände sind:
- Inländische Hochschulzugangsberechtigung,
- Studierende mit Flüchtingsstatus,
- Internationale Studierende, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nach Baden Württemberg kommen,
- Erasmus-Studierende,
- Internationale Studierende einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen an die Hochschule Mannheim kommen.
Weitere Ausnahmen sowie grundlegegende Informationen finden Sie hier.
Vor Aufnahme Ihres Studiums an der Hochschule Mannheim müssen Sie ein Auskunftsformular zur Studiengebührenpflicht einreichen. Das Formular finden Sie hier.
Auch bei einem Zweitstudium fallen Studiengebühren in Höhe von 650€ an. Grundlegende Informationen hierzu finden Sie hier.
Auf Antrag können Sie von der Gebührenpflicht befreit werden, wenn Sie sich in einem Urlaubssemester oder praktischen Studiensemester befinden, Sie asylsuchend mit Aufenthaltsgenehmigung sind oder aufgrund einer studienerschwerenden Behinderung.
Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Beginn der Vorlesungszeit gestellt wird. Das Antragsformular finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich an semesterbeitrag@hs-mannheim.de wenden.
Sie müssen gegenüber der Hochschule vor der Immatrikulation (bei Beantragen der Online-Immatrikulation über unser Bewerbungsportal) nachweisen, dass sie gesetzlich versichert oder von der gesetzlichen Versicherung befreit sind (etwa als Mitglied einer privaten Krankenversicherung). Dazu müssen Sie die Krankenkasse über Ihr beabsichtigtes Studium an der HS Mannheim informieren und um Zusendung der elektronischen M10-Meldung (Nachweis Versichertenstatus) an die Hochschule bitten. Diese Meldung enthält neben dem Versichertenstatus auch Angaben über Name, Anschrift und Geburtsdatum des Studieninteressierten sowie dessen Krankenversichertennummer, soweit diese zum Zeitpunkt der Meldung vorliegen und für das weitere Verfahren erforderlich sind. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
Als Privat-, bzw. Heilfürsorgeversicherte/r müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Die Krankenkasse sendet daraufhin eine elektronische Meldung an die Hochschule.
Studierende sind in der günstigen gesetzlichen Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten (KVdS) grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs oder des 14. Fachsemesters versicherungspflichtig.
Nähere Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie hier.
Bewerber/-Innen für einen zulassungeschbeschränkten grundständigen Studiengang, die bereits ein erstes Studium abgeschlossen haben, erhalten hier weitere Informationen.
JugendticketBW
Seit dem 1. März 2023 können Studierende in Baden-Württemberg das neue JugendticketBW nutzen. Das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr ist eine persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte, gilt für Studierende unter 27 Jahren mit Hochschulort in Baden-Württemberg und löst in Zukunft das bisherige Semesterticket ab.
Neu ist vor allem das Gebiet und der Zeitraum, in dem das Ticket gültig ist: es gilt nicht nur in ganz Baden-Württemberg, sondern zusätzlich im gesamten Gebiet des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und berechtigt zur Fahrt in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. Zudem gilt es nicht mehr nur semesterweise für sechs Monate, sondern für ein ganzes Jahr.
Für Studierende, die in den letzten Monaten ein Semesterticket gekauft haben und daher am 1. März ein noch gültiges Semesterticket besitzen, bietet der VRN Übergangslösungen an, die maximal bis zum 31. Juli 2023 gelten (mehr dazu).
Die Abend- und Wochenendregelung für Mannheimer Studierende, bei der der Studierendenausweis von 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig als Zeitkarte für den Nahverkehr genutzt werden kann, bleibt bestehen. Studierende der Hochschule Mannheim erhalten den Aufdruck dafür weiterhin an den Validierungsgeräten auf dem Campus (zur Übersicht).
Das JugendticketBW kostet 365 Euro im Jahr bzw. 30,42 Euro pro Monat. Für Studierende ermäßigt sich der Preis um die Grundbeiträge, die im Rahmen einer Semester-Ticket-Vereinbarung gezahlt werden.
Fragen rund um das Studium und Prüfungen
Sie können sich zu Prüfungen nur während des Anmeldzeitraums anmelden.
Sie werden rechtzeitig vom Prüfungsamt über den Anmeldungszeitraum informiert.
Im Wintersemseter erstreckt sich der Anmeldezeitraum typischerweise von Ende November bis Anfang Januar,
im Sommersemester von Mitte Mai bis Mitte Juni.
Zu den Prüfungen melden Sie sich über unser Prüfungsorganisationssystem (POS) selbständig an.
Für Wiederholungsprüfungen sind Sie automatisch angemeldert.
Bitte beachten Sie, dass Sie an einer Prüfung nur teilnehmen dürfen, wenn Sie auch angemeldet sind.
Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an pruefungsamt@hs-mannheim.de unter Angabe Ihres Anliegens und Ihrer Matrikelnummer.
Sie können sich von einer Prüfung, zu der Sie sich selbst angemeldet haben, bis einen Tag vor der Prüfung abmelden.
Die Abmeldung nehmen Sie selbst über unser Prüfungsorganisationssystem (POS) vor.
Für die Abmeldung von Pflichtprüfungen (Grundstudium bei Bachelorstudiengängen der Fakultäten B, D, N, W, sowie alle Zweit- und Drittversuche) muss ein Antrag auf Abmeldung von Prüfungsleistungen von der Fakultät genehmigt werden. Hierfür müssen Sie das Formular "Abmeldung über Fakultät" ausfüllen und im Sekretariat Ihrer Fakultät fristgerecht abgeben. Über die Fristen wird jedes Semester rechtzeitig informiert.
Bei Problemen mit der Prüfungsabmeldung wenden Sie sich bitte an pruefungsamt@hs-mannheim.de unter Angabe Ihres Anliegens und Ihrer Matrikelnummer.
Bei Login Problemen sollten sich Studierende an die CampusIT wenden: support.cit@hs-mannheim.de
Es können erbrachte Leistungen anerkannt werden. Dafür können Sie einen Antrag stellen. Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
- Ergänzender Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester (auch wenn es nur eine Leistung betrifft)
- komplette Notenliste des Vorstudiums
- Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Leistungen (nicht nötig bei Anerkennungen von Leistungen von HS Mannheim)
Diese Unterlagen sind beim Prüfungsamt einzureichen. Bei einer Neueinschreibung auch gleich zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im Zulassungsamt. Die Unterlagen werden an die entsprechende Person im Fachbereich geschickt (Dekan oder Prüfungsausschussvorsitzender)
Information zur Semestereinstufung
Nach der Prüfung der Unterlagen durch den die betreffende Fakultät werden die Leistungen im POS verbucht und mittels einer Formel (unter Berücksichtigung von Vorstudiumszeiten, erbrachten Credits sowie anerkannten Credits) die anzurechnenden Semester errechnet. Die/der Studierende wird hierüber postalisch informiert.
Erste(r) AnsprechpartnerIn in Fragen zur Prüfungsordnung ist die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Ihrer Fakultät. In heiklen Fällen sollten Sie evtl. den/die jeweilige/n DekanIn ansprechen.
Ein Wechsel ist möglich. Bewerben Sie sich bitte auf den gewünschten Studiengang. Sobald Sie den Zulassungsbescheid erhalten bzw. die Online Immatrikulation beantragt haben, müssen Sie den Antrag auf Exmatrikulation beim Prüfungsamt einreichen. Seitens des Zulassungsamtes werden Sie dann in den neuen Studiengang eingeschrieben.
Für ein Studium in Teilzeit zugelassen werden können beispielsweise
Studierende mit Kind,
Studierende mit Behinderung,
Studierende, die Angehörige pflegen,
Studierende, die einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen (mindestens 17, höchtens 27 Arbeitsstunden pro Woche)
Studierende, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen,
Studierende, die Hochleistungssport betreiben,
Studierende, die ernannte oder gewählte Vertreter*innen der akdemischen/studentischen Selbsverwaltung sind.
Details hierzu finden Sie hier.
Den Antrag können Sie formlos mit den Satzung entsprechendenen Nachweisen beim Prüfungsamt (pruefungsamt@hs-mannheim.de) stellen.
Sie füllen das Antragsformular aus und senden dieses mitsamt aktueller Nachweise an das Prüfungsamt (pruefungsamt@hs-mannheim.de). Eine Beurlaubung kann nur für das laufende Semester erteilt werden.Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters zu stellen. In unvorhersehbaren Härtefällen kann der Antrag auch nach Vorlesungsbeginn gestellt werden. Die Beurlaubung muss dann unverzüglich nach Eintritt des Grundes beantragt werden. Bei jeglichen Fragen zur Beurlaubung wenden Sie sich an das Prüfungsamt.
Stand Studien- und Prüfungsordnung vom 28.01.2021 §4 Praktisches Studiensemster:
(1) In die Studiengänge nach § 1 Abs. 1 ist ein praktisches Studiensemester integriert; das praktische Studiensemester liegt in der Regel im fünften Fachsemester. Die Hochschulen unterstützen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und anderen Arbeitgebern die Studierenden bei der Durchführung von Praktika.
(2) Im praktischen Studiensemester sind in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis 100 Präsenztage abzuleisten. Die Studierenden werden von einem Professor betreut. Zum praktischen Studiensemster gehören begleitende Lehrveranstaltungen, die an der Hochschule in der Regel in Form von Blockveranstaltungen abgehalten werden; die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist für alle Studierenden verpflichtend.
(3) Die Hochschule arbeitet in allen die berufspraktische Ausbildung der Studierenden betreffenden Fragen mit den Praxisstellen zusammen.
(4) Über die Ausbildung während des praktischen Studiensemsters haben die Studierenden schriftliche Berichte zu erstellen und diese von der Praxisstelle bestätigen zu lassen. Am Ende des praktischen Studiensemesters stellt die Praxissstelle einen Tätigkeitsnachweis aus, der Art und Inhalt der Tätigkeit, Beginn und Ende der Ausbildungszeit sowie Fehlzeiten ausweist. Auf der Grundlage der Praxisberichte und des Tätigkeitsnachweises wird entschieden, ob die Studierenden das praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet haben. Wird das praktische Studiensemester nicht anerkannt, so ist eine einmalige Wiederholung zulässig, sie muss spätestens zwei Semester nach Beendigung des nicht anerkannten praktischen Studiensemesters abgeschlossen sein.
(5) Die Beschaffung eines Platzes für das praktische Studiensemester obliegt den Studierenden. Die Praxisstellen sind von der Studierenden vorzuschlagen und vom Praktikantenamt zu genehmigen; in Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs.
(6) Ein praktisches Studiensemester soll nur begonnen werden, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen der verangegangen Studiensemester erfolgreich erbracht wurden. Im besonderen Teil ist festgelegt, welche Studien- und Prüfungsleistungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des praktischen Studiensemesters mindestens erbracht sein müssen.
(7) In den Fakultäten wird ein Praktikantenamt eingerichtet. Die Leitung übernimmt ein Fachberater für praktische Studiensemester.
(8) Im Studiengang Soziale Arbeit ist das praktische Studienemster eigenständig in der Satzung geregelt.
Im Career Center ist eine professionelle Beratung und Coaching möglich. Über gängige Beratungsangebote hinaus geht die Einzelberatung bzw. Coaching, um Ressourcen zu aktivieren und die Eigenverantwortung unserer Studierenden und Absolvent/-Innen zu fördern.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
Das International Office bietet Service und Beratung für internationale Austausch- und Programmstudierende (INCOMING - Beratung) und Studierenden der Hochschule Mannheim, die einen Auslandsaufenthalt planen (OUTGOING - Beratung).
Mehr Informationen für Studierende gibt es auf der Homepage.
Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.
Allgemeiner Kontakt
International Office
Hochschule Mannheim
Paul Wittsack Straße 10, Gebäude J
68163 Mannheim
+49 621 292-6448
+49 621 292-6449
io@hs-mannheim.de
Informationen für ein Auslandspraktikum bzw. -semester finden Sie auf den Seiten für Outgoings des International Office.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich während eines Auslandspraktikums bzw. -semesters während des betroffenen Semesters beurlauben lassen können (s. Punkt „Beurlaubung und Rückmeldung Hochschule“). Auch während des Auslandsprakikums oder -semester müssen Sie den Semesterbeitrag entrichten. Verpassen Sie daher bitte nicht, sich fristgerecht zurückzumelden (Details hierzu auf unserer Seite „Immatrikulation / Gebühren“).
Als Gasthörernde an der Hochschule Mannheim kann jeder zugelassen werden, der für die gewählte Studienveranstaltung eine hinreichen Vorbildung nachweist. Mit der Einschränkung, dass Platz in der Veranstaltung frei sein muss.
Unter Vorbildung ist hier keine besondere Qualifikation zu verstehen. Sie soll lediglich gewährleisten, dass der Interessent der gewählten Lehrveranstaltung auch wirklich folgen kann.
Gasthörende werden zu Prüfungen nicht zugelassen.
Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt.
Gasthörenden stehen Einrichtungen der Hochschule, wie die Bibliothek und die Mensa, zur Verfügung. Sie sind aber nicht Mitglied der Hochschule, haben also keine Teilnahmeberechtigung an hochschulöffentlichen Sitzungen und haben weder das aktive noch passive Wahlrecht für Gremien etc..
Interessenten wenden sich bitte an den Dekan der für die gewünschte Veranstaltungen zuständigen Fakultät. Die Gasthörer-Einschreibung erfolgt zu jedem Semesterbeginn auf einem besonderen Formular, ein Gasthörer-Ausweis o.ä. wird nicht ausgestellt.
Sollten Gasthörende eine Bescheinigung erhalten wollen, müssen sie sich an die jeweiligen Professoren wenden. Das Prüfungsamt stellt keine Bescheinigungen hierzu aus.
Für alle Studiengänge außer dem Bachelorstudiengang Maschinenbau ist kein Vorpraktikum nötig.
Für den Bachelorstudiengang Maschinenbau ist ein Vorpraktikum von insgesamt 8 Wochen (40 Präsenstage) notwendig. Einschlägige Berufsausbildungen oder technische Schulabschlüsse können ggfs das Vorpraktikum ganz oder teilweise ersetzen.
Studieninteressierte mit Berufsausbildung nehmen bitte Kontakt zum Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenbau auf.
Das Vorpraktikum muss spätestens zum Ende des zweiten Studiensemesters nachgewiesen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zum Vorpraktikum.
Fragen am Ende des Studiums
Bei der Abgabe von Abschlussarbeiten sind folgende Richtlinien zu beachten:
- Eidesstattliche Erklärung: Bei Abschlussarbeiten ist eidesstattlich zu erklären, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden.
- Abgabetermin: Der angemeldete Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. In begründeten Fällen ist rechtzeitig ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.
- Abgabezeit: Die Arbeit ist bis spätestens 12 Uhr beim Erstgutachter bzw. im Fakultäts-Sekretariat abzugeben.
- Anzahl Exemplare: Die Arbeit ist in gebundener Form abzugeben. Die Festlegung der Anzahl der Exemplare erfolgt im Einzelfall nach der Rücksprache mit dem jeweiligen Betreuer.
- Digitale Version: Die Arbeit ist für die Plagiatsprüfung zusätzlich in digitaler Form abzugeben. Die Arbeit ist komplett in einer Datei (d.h. nicht Deckblatt, Verzeichnisse, Text separat) und ohne Schreib- oder Kennwortschutz abzuspeichern. Bei umfangreichen Abschlussarbeiten können Anhängen auch in separaten Dateien gespeichert werden. >Zulässige Datenformate: *.doc, *.docx, *.pdf > Dateiname (max. 40 Zeichen): Martikelnummer_Name_Thema (Beispiel: 23967_maier.scm.doc)
Wann und wie das Kolloquium stattfindet:
Die Studien- und Prüfungsordnung sieht vor, dass über den Inhalt von Abschlussarbeiten ein Kolloquium abzuhalten ist. Dieses ist hochschulöffentlich und soll spätestens vier Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit stattfinden. Der Termin wird durch den Erstgutachter in Absprache mit dem Zweitgutachter und dem Studierenden festgelegt. im Kolloquium stellt der Studierende auszugehend von der Ausgangssituation und Zielsetzung seiner Arbeit die gewählte Vorgehensweise sowie die zentralen Arbeitsergebnisse vor. Im Anschluss an die Präsentatiton und Diskussion der Abschlussarbeit geben die Gutachter die Note bekannt.
Das Abschlusszeugnis kann beantragt werden, sobald Studierende alle Leistungen gemäß der Studienprüfungsordnung abgelegt haben.
Information zum Kolloquium
Studierende müssen, um zur Prüfung zugelassen zu werden, eingeschrieben sein. Ausnahme sind Studierende, welche die Studienzeit überschritten haben. Diese können in der Nachfrist ihr Studium beenden.
Information zu Zusatzfächern
Fächer, die Sie zusätzlich erbracht haben und nicht aus Ihrer Fakultät sind, können nicht im Zeugnis aufgeführt werden.
Benötige Unterlagen
- Antrag auf Exmatrikulation mit Entlassungsvermerken!
- Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses
- Deckblatt der Arbeit
- Nur bei Zusendung: Überweisungsbeleg
Unterlagen, die die Studierenden erhalten
- Zeugnis (deutsch und englisch)
- Urkunde (deutsch und englisch)
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Rentenbescheinigung
Zweitausfertigung von Zeugnis/Urkunde
Gegen eine Gebühr von 23€ (Urkunde Akademischer Grad) oder 27€ (Prüfungszeugnis)
Studierende müssen sich an ihre Fakultät wenden.
Die Formulare für die Exmatrikulation finden Sie auf der Homepage: Studierende > Studienorganisation > Prüfung und Studium > Formulardownload > Zeugnis und Exmatrikulation.
Wichtig: Exmatrikaltionsgrund, -zeitpunkt und Entlastungsvermerke müssen eingetragen sein.
Für die Exmatrikaltions nach dem Studienabschluss benötigen Sie folgende Dokumente:
- Exmatrikulationsantrag,
- Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses,
- Deckblatt der Bachelor-/Masterarbeit
Unterlagen können per E-Mail oder Post an das Prüfungsamt gesendet werden. Gerne können Sie das Postfach im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes (Gebäude H) nutzen.
Die Entlastungsvermerke sind bei der Exmatrikulation notwendig. Sie erhalten die jeweiligen Entlastungsvermerke in der Bibliothek und Fakultät. Auf dem Antrag wird ein Stempel und eine Unterschirft benötigt.
Allgemeine Informationen
Das BAföG Antragsformular nach §9 (Formblatt) erhalten die Studierenden vom BAföG-Amt oder Studierendenwerk und senden es an uns zur Bearbeitung und Rücksendung weiter.
BAföG Antragsformular nach §48 (Formblatt 5) stellen wir aus.
Für einen Studienaufenthalt im Ausland besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Ausbildungsförderung. Zuständig sind hierfür je nach Zielland verschiedene BAföG Behörden. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Voraussetzungen:
Für ein theoretisches Studiensemester oder eine Abschlussarbeit ist ein Nachweis der Immatrikulation an der Hochschule im Zielland als "full-time student" Grundbedingung für eine Förderung.
Im Urlaubssemester kann kein BAföG in Anspruch genommen werden.
Die Infoseite finden Sie auf der Homepage unter Studierende.
Die Bibliothek finden Sie im Gebäude L im 1. OG.
Allgemeine Emailadresse: bibliothek@hs-mannheim.de
Öffnungszeiten im Semester:
Montag 9:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 17:00 Uhr
Öffnungszeiten vom 06. Februar bis 10. März:
Montag 9:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 16:00 Uhr
Eingehende Fundsachen werden mit dem Eingangsdatum versehen und in die vorhandene Liste eingetragen - bekannte Besitzer werden benachrichtigt, z.B.
- Studierendenausweise per Mail
- Persönliche Papiere/Geldbeutel (wenn die Adresse ersichtlich ist) zusenden oder telefonisch benachrichtigen
- EC/Kreditkarten etc: Rücksendung an die Bank
Fundsachen werden ca. 2 Wochen an der Information aufbewahrt. Nach 2 Wochen erfolgt die Auslage im Schaukasten im EG Gebäude H - 6 Monate Aufbewahrungszeit werden eingehalten. Danach werden nicht abgeholte und verwertebare Fundsachen caritativen Zwecken zugefügt, z. B.:
- Kleiderkammer
- Second Hand Kaufhaus
- Brillenspende
Nicht abgeholte, persönliche Gegenstände (Geldbeutel, Papiere, Schlüssel, Handy) werden an das städtische Fundbüro weitergeleitet. Nicht verwertbare Fundsachen werden archiviert und nach 3 Jahren Aufbewahrungszeit vernichtet. Dies gilt z.B. für USB Sticks und Elektroteile (Ladekabel, Kopfhörer, etc.). Die Weiterbearbeitung/Entsorgung der Fundsachen wird in der Liste vermerkt.Die Ausgabe von Fundsachen wird mit der Unterschrift des Besitzers bestätigt. Das städtische Fundbüro bestätigt den Erhalt der zugeführten Fundsachen.
Den aktuellen Terminplan befindet sich auf der Homepage: Studierende > Termine - News - Service > Semestertermine als Dokument zum Download
Beglaubigungen von Dokumente werden nur gegen eine Gebühr von 3€.
Automatisch erstellte Bescheinigungen (Exmatrikulationsbescheinigung etc.) werden gegen eine Gebühr von 6€ ausgestellt.
Individuelle erstellte Bescheinigungen (Studienbescheinigung, Bescheinigung der Gesamtnote, etc.) werden gegen eine Gebühr von 18€ ausgestellt.
Beglaubigungen von Bescheinigung von jeweils 3€.
Die Bankverbindung lautet wie folgt:
Landesoberkasse Baden Württemberg
IBAN DE02600501017495530102
BIC SOLADEST600
Kunden - Referenznummer - Verwendungszweck:
151990003006
(Achtung: Bitte die Referenznummer unbedingt angeben!
Die Zahlung kann sonst nicht zugeordnet werden)
Zusätzlicher Verwendungszweck:
Überweisungsgrund und Martikelnummer
Den Datenschutzbeauftragten (extern) erreichen Sie unter datenschutz@hs-mannheim.de.
Ja, eine Telefonliste ist vorhanden und befindet sich auf der Webseite unter Beschäftigte zu finden. Eine Anmeldung ist notwendig.
Die zentrale Prüfungsamttelefonnummer lautet: 0621 292-6199
Telefonzeiten
Montag bis Freitag von 09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13:00 - 15:00 Uhr