Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Den Mutigen gehört die Welt: Internationale Erfahrungen, Sprachkenntnisse und das Verständnis für andere Kulturen sind für Schule, Studium und Beruf so wichtig wie nie zuvor.
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende ermöglicht deshalb qualifizierten jungen Menschen einen Blick über den Tellerrand. Jahr für Jahr bietet die Baden-Württemberg Stiftung mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende rund 1.400 Stipendiat*innen aus aller Welt die Gelegenheit für einen Studienaufenthalt in einem anderen Land.
Die Studierenden werden so Teil eines lebendigen, weltweiten Netzwerks. Schon mit der Zusage und auch nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland werden die Stipendiat*innen ideell unterstützt und aktiv in dieses Netzwerk eingebunden, in welchem Menschen unterschiedlichster Fachrichtungen und Kulturen miteinander in Kontakt treten können.
Studierende mit guten bis sehr guten Leistungen die ein Auslandssemester an einer unserer internationalen Partnerhochschulen im Nicht-Erasmus-Raum, bei der ein gültiger Vertrag besteht (s. Hinweise in der Liste der Partnerhochschulen), absolvieren wollen.
Einzige Ausnahmen aus dem Erasmus-Raum: Stockholm University und Jönköping University (ein gleichzeitiger Bezug von Erasmus+ Förderung und Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist jedoch nicht möglich).
Die Förderdauer beträgt in der Regel 3 bis 5 Monate. Es handelt sich um Teilstipendien, deren Höhe mindestens 600 Euro pro Monat beträgt.
Beziehen Studierende andere Stipendien, die der Förderung des Auslandsaufenthalts dienen, ist die Gewährung eines Baden-Württemberg-STIPENDIUMs im gleichen Zeitraum nicht möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um öffentliche oder private Stipendiengeber handelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Erasmus+ Förderung und Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist beispielsweise ausgeschlossen.
Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen oder ergänzende Leistungen darstellen (zum Beispiel Reisekostenzuschuss, kostenfreier Wohnheimplatz) treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM nicht in Konkurrenz. So ist beispielsweise die Kombination mit dem Fulbright-Reisestipendium möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung durch ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM auch bei anderen Stipendienträgern angeben müssen.
Der Erhalt von BAföG und einem Baden-Württemberg-STIPENDIUM schließt sich nicht aus. Inwieweit das Stipendium angerechnet wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer BAföG-Stelle.
Es handelt sich um eine Online-Bewerbung.
Bewerbungsfrist für das Studienjahr 25/26 ist der 19. März 2025.
Bitte melden Sie sich zunächst im Portal der Baden-Württemberg Stiftung an: www.bws-world.de
Nach Erhalt der Registrierungsbestätigung geben Sie Ihre persönlichen Daten und die geforderten Studiendaten korrekt ein (bitte recherchieren Sie Ihren geplanten Aufenthaltszeitraum korrekt!) und laden die geforderten Dokumente hoch.
Bitte unbedingt beachten: Nach Registrierung haben Sie max. 8 Wochen Zeit für das Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen. Senden Sie Ihre Bewerbung erst ab, wenn diese vollständig ist. Nachträgliches Bearbeiten und Hochladen ist für Sie nach Absenden der Bewerbung nicht mehr möglich!
Die Hilfskommentare im Portal beantworten Fragen, die möglicherweise beim Bearbeiten auftauchen.
Bitte laden Sie folgende Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache im BWS-Portal hoch:
- Motivationsschreiben mit Angaben zum bisherigen Studienverlauf, Ziel und Zweck Ihres Vorhabens sowie Angaben zu Ihren sozialen und interkulturellen Kompetenzen
- Lebenslauf
- aktuelle Notenbescheinigung vom Prüfungsamt oder Ihrer Fakultät abgezeichnet (NICHT eigener Ausdruck)
- Sprachnachweis über Unterrichtssprache der Gastinstitution (DAAD-Vorlage)
Unvollständige und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die im Portal der Baden-Württemberg Stiftung eingestellten Bewerbungen werden von einer Auswahlkommission der Hochschule Mannheim begutachtet. Auswahlkriterien sind die Studienleistung sowie die sozialen und interkulturellen Kompetenzen der Bewerber*innen und die Sinnhaftigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes.
Nach erfolgter Empfehlung durch die Auswahlkommission der Hochschule Mannheim werden die von der Hochschule ausgewählten Bewerber*innen der zentralen Stipendienkommission der Baden-Württemberg Stiftung für ein Stipendium vorgeschlagen.
Das Auswahlverfahren ist in der Regel bis Ende Juni abgeschlossen. Die angenommenen Bewerber*innen erhalten die Stipendienzusage direkt über das Portal der Baden-Württemberg Stiftung.
Auf die Gewährung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zum Abschluss des Förderzeitraumes ist für das BWS-World-Portal innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Stipendiums ein Erfahrungsbericht über den Studienaufenthalt zu erstellen.
Kontakt: Fragen gerne an bwstip.io@hs-mannheim.de
Information for incoming exchange students
Students from one of our international partner universities in the non-Erasmus area with a valid student exchange agreement who are nominated for a semester abroad at Hochschule Mannheim can apply for the scholarship. The only exceptions from the Erasmus region: Stockholm University and Jönköping University (however, simultaneous receipt of Erasmus+ funding and Baden-Württemberg-STIPENDIUM is not possible).
Incoming exchange students will be informed by their home university regarding the Baden-Württemberg-STIPENDIUM. You can also find some information here.