PROMOS Reisekostenstipendium

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen "PROMOS".

Die Hochschule Mannheim setzt die PROMOS Fördermittel ausschließlich als sogenannte Teilstipendien Mobilität (als einmaliger Zuschuss zu Beginn des Auslandsaufenthalts) ein. Die Höhe des Zuschusses wird vom DAAD in länderspezifischen Pauschalen festgelegt.

Nachzulesen sind diese in den PROMOS-Fördersätzen des DAAD.

Bewerben können sich alle an der Hochschule Mannheim regulär eingeschriebene Studierende, wenn sie

a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind oder

b) als Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit in einem Studiengang an der Hochschule Mannheim mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss zu erreichen.

Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

 

1. Theoriesemester/Abschlussarbeit

Die Förderdauer von theoretischen Studienaufenthalten muss mindestens einen bis maximal sechs Monate betragen. Förderfähig ist ein Studium an einer Hochschule sowie Abschlussarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen.

2. Praxissemester

Die Förderdauer von Praktika muss mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate betragen.

 

Bewerbungsfristen sind der

15. Januar für das folgende Sommersemester und der
25. Juni für das folgende Wintersemester.

Sonderausschreibung für Auslandsaufenthalt im WS23/24: Frist 01.10.2023. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt schon angetreten haben.

Bitte senden Sie uns Ihre vollständige PROMOS Bewerbung per E-Mail zu den oben angegebenen Fristen entsprechend der formalen Vorgaben,
siehe: "Bewerbungsunterlagen". 

Die Bewerbung ist vollständig, in deutscher Sprache und mit folgenden Unterlagen einzureichen:

1. Unterzeichnetes Motivationsschreiben (1_Motivationsschreiben_Name) mit Angaben zu:

  • Person, Studienfach und –niveau
  • Motivation für den Auslandsaufenthalt
  • Darstellung des Inhalts des geplanten Auslandssemesters und dessen Einbettung in den gesamten Studienverlauf

2. Aktueller tabellarischer Lebenslauf (2_Lebenslauf_Name)

3. Aktueller Statusbericht (3_Statusbericht_Name) mit Angabe des Studienverlaufes und der Durchschnittsnote vom Prüfungsamt bzw. der Fakultät gestempelt und abgezeichnet

4. Zusage der aufnehmenden Stelle, d.h. der Firma oder der Hochschule (4_Aufnahmebestätigung_Name): Achten Sie auf eine tag- oder zumindest monatsgenaue Angabe der Aufenthaltsdauer und eine Information über ggf. zugesagtes Entgelt.

5. Fremdsprachenzeugnis (5_Sprachnachweis_Name): Nachgewiesen werden sollen die für die erfolgreiche Durchführung des Projekts notwendigen Fremdsprachenkenntnisse. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck des DAAD.

6. Nachweis über Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen (6_Leistungsanerkennung_Name): Verwenden Sie hier bitte das ALA-Dokument der Hochschule Mannheim bzw. das Äquivalent Ihrer Fakultät. Für Praxissemester reichen Sie bitte eine Kopie des ausgefüllten und abgezeichneten Dokuments "Meldung zum Praktischen Studiensemester" Ihrer Fakultät ein.

7. Datenblatt zur Bewerbung (7_Datenblatt_Name).

8. Erklärung zur Bewerbung (8_Erklärung_Name).

 

Aus Datenschutzgründen können wir nur Bewerbungen, die von Ihrer studentischen Hochschulmailadresse versendet werden, annehmen.

Bitte benennen Sie Ihre Dokumente wie in den Klammern benannt und senden Sie uns diese als PDF per E-Mail mit dem Betreff 

BEWERBUNG_PROMOS_Name_Zielland an promos.io@hs-mannheim.de.

PROMOS-Stipendiat*innen verpflichten sich, das International Office über eine zum Bewerbungszeitpunkt vorliegende bzw. später eintretende Kombination von Stipendien in Kenntnis zu setzen, so dass eine Kompatibilitätsprüfung vorgenommen werden kann.

PROMOS und Erasmus+

Studienaufenthalte und Praktika in die Programmländer können nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch Erasmus+ möglich ist.

Die Förderung von Studienaufenthalten im Erasmus+ -Raum ist in PROMOS nur in festgelegten Ausnahmefällen möglich. Hierzu kontaktieren Sie bitte das International Office.

PROMOS und BAföG-Leistungen

PROMOS-Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.

PROMOS und DAAD-Individualstipendien

PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig mit DAAD-Individualstipendien in Anspruch genommen werden.

PROMOS und Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderung können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

PROMOS und deutsche öffentliche Stipendien

Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln zum selben Zweck (Förderung Auslandsaufenthalt) sind nicht zuwendungsfähig. Eine PROMOS-Förderung ist bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern stets anzuzeigen.

 

Bei der Auswahlentscheidung werden folgende Kriterien maßgeblich berücksichtigt:

1. Vollständig- und Richtigkeit der Bewerbung

2. erbrachte Studienleistungen

3. Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf

4. einschlägige, für die Durchführung des Projekts notwendige Sprachkenntnisse

5. erklärte Motivation für den Auslandsaufenthalt

6. ehrenamtliches Engagement/Nebentätigkeiten

Die eingegangenen Bewerbungen werden von einer Auswahlkommission der Hochschule Mannheim begutachtet. Das Auswahlverfahren erfolgt nach Aktenlage, d.h. ausschlaggebend sind Ihre fristgerecht eingereichten Bewerbungsunterlagen. Es erfolgt keine persönliche Vorstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens.

Die Auswahlverfahren sind spätestens Ende Februar bzw. Ende Juli abgeschlossen, so dass bis dahin eine Rückmeldung an die Bewerber*innen erfolgt. Die Gründe für die Entscheidung der Kommission werden nicht mitgeteilt.

Sonderausschreibung WS23/24: Das Auswahlverfahren wird im Oktober abgeschlossen.

Es wird eine Liste mit Reservekandidat*innen angelegt. Die auf dieser Liste geführten potenziellen Nachrücker*innen werden über ihren Status informiert.

Allgemeines

Der DAAD als weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch möchte Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ermutigen, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu verbringen, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und internationale Kontakte zu knüpfen.

Um die Chancengleichheit im Rahmen der Projektförderung für Personen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu erhöhen, kann der DAAD die damit einhergehenden auslandsbedingten Mehrausgaben durch die Bewilligung von Beihilfen übernehmen.

Zielgruppe sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.

Für die Übernahme dieser Mehrausgaben in einem Projekt ist pro Person und pro Mobilitätsmaßnahme ein Beihilfeantrag zu stellen. Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.
Bei Mobilitätsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern oder bei Verlängerung einer laufenden Mobilitätsmaßnahme über sechs Monate hinaus, kann ein erneuter Beihilfeantrag eingereicht werden.
Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine
behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.

Antragseinreichung

Der Beihilfeantrag wird durch das International Office mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme eingereicht.

Folgende Anlagen sind beizufügen:

  • Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
  • weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben

Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen können nicht berücksichtigt werden.

DAAD-Gruppenversicherung

Über den Gruppentarif des DAAD können sich PROMOS-Stipendiat*innen für ihren Auslandsaufenthalt versichern (Auslandsversicherung: kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung).

Tarifinformationen finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/

Die Versicherung kann nur online abgeschlossen werden unter: https://portal.daad.de

Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle: versicherungsstelle@daad.de

 

Erfahrungsbericht

Alle PROMOS-Stipendiat*innen verpflichten sich mit Annahme des Stipendiums, nach ihrem Auslandsaufenthalt einen Erfahrungsbericht zu verfassen und dem International Office einzureichen.

Detaillierte Informationen zu Inhalt und Umfang finden Sie hier.

 

Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter promos.io@hs-mannheim.de