Schritt 5: Wichtige Hinweise lesen
Nachfolgend teilen wir mit Ihnen noch weitere wichtige Hinweise und ein paar Tipps für Ihren Auslandsaufenthalt - diese sind wichtig für Sie, egal ob Sie für ein Theorie- oder ein Praxissemester ins Ausland gehen, oder aber Ihre Abschlussarbeit dort verfassen.
Sicherheitsbelehrung
Treten Sie Ihre Mobilität an, so tun Sie dies auf eigenen Wunsch und auf eigenes Risiko.
Sie verpflichten sich, das International Office unverzüglich zu informieren, wenn Sie Ihre Mobilität aufgrund einer veränderten Sicherheitslage oder aktuellen Reisewarnung des Auswärtigen Amts in Ihrem Gastland nicht antreten, abbrechen oder unterbrechen.
Wir weisen die Studierenden der Hochschule Mannheim darauf hin, dass das Auswärtige Amt regelmäßig Reisehinweise, Sicherheitshinweise und Reisewarnungen veröffentlicht.
Wir fordern die Studierenden auf, sich vor Antritt ihrer Mobilität sowie während ihres Auslandsaufenthalts regelmäßig über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren, entweder auf der Homepage des Auswärtigen Amts, siehe
Reise und Sicherheitshinweise
Auslandsvertretungen
oder über die Reise-App des Auswärtigen Amts.
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass Sie sich als deutsche Staatsbürger*innen in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen lassen können.
Als Staatsbürger*innen einer anderen Nation können Sie sich bei der konsularischen Vertretung Ihres Landes erkundigen, ob sie diesen Registrierungsdienst anbietet.
Hinweise zu Versicherungen
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Abreise bei Ihrer Krankenkasse. Mit vielen europäischen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen, wodurch ein bestimmter Prozentsatz der Krankheitskosten von der deutschen Krankenkasse übernommen wird.
Eventuell sollten Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen im außereuropäischen Raum nicht greifen, ist dort eine private Auslandskrankenversicherung notwendig.
An einigen Hochschulen besteht eine Krankenversicherungspflicht, der Sie nur nachkommen können, wenn Sie eine Krankenversicherung über ein von der Hochschule angebotenes Versicherungsprogramm abschließen. Nur wenige der Hochschulen erlassen Ihnen diese Pflichtversicherung, wenn Sie eine eigene Auslandskrankenversicherung mit ausreichender Deckung nachweisen können. Vor dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung vergewissern Sie sich daher, ob für Sie eine Versicherungspflicht an der aufnehmenden Stelle besteht.
In Zweifelsfällen bitte konsultieren:
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Studierenden unserer Hochschule ist grundsätzlich die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in Karlsruhe zuständig. Gemäß den aktuellen Richtlinien sieht die UKBW Versicherungsschutz für Studierende im Ausland nur dann vor, wenn die Studienleistung an einem Ort erbracht wird, der im organisatorischen Verantwortungsbereich der Heimathochschule liegt. Dieses Kriterium kann sehr unterschiedlich ausgelegt werden, was im schlechtesten Fall zu Ungunsten des betroffenen Studierenden ausfällt. Daher raten wir zu einer privaten Unfallversicherung.
Die Studierenden selbst haben im eigenen Interesse mit der Firma/Hochschule, bei der sie angestellt werden, die Frage der Haftpflicht abzuklären. Ggf. ist eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Hinweise zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Bitte informieren Sie sich bei der Planung Ihres studienintegrierten Auslandsaufenthaltes über notwendige Anforderungen, für die Sie ggf. etwas Zeit einplanen müssen, zum Beispiel:
- Visum
- polizeiliches Führungszeugnis
- Finanzierungserklärung
- Gesundheitszeugnis
Informationen hierzu finden Sie in den studentischen Erfahrungsberichten auf moodle und auf der Homepage der für Sie zuständigen Vertretung Ihres Ziellandes in Deutschland (Konsulate und Botschaften), siehe Auswärtiges Amt.
Die Mitabeiterinnen unseres International Office helfen Ihnen bei Rückfragen gerne weiter.
Internationale Studierende beachten bitte sowohl die Auflagen für ihren Aufenthalt in Deutschland und für ihre Rückkehr nach Deutschland sowie die entsprechenden Bestimmungen zur Einreise in das Gastland.
Für deutsche bzw. aus der EU stammende immatrikulierte Studierende ist die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Regel kein Problem.
Internationale Studierende beachten bitte sowohl die Auflagen für ihren Aufenthalt in Deutschland als auch für ihre Rückkehr nach Deutschland sowie die entsprechenden Bestimmungen zur Einreise in das EU-Gastland.
Australische Botschaft Deutschland, Berlin
Infos zum Student Visa auf der Seite des Department of Home Affairs
Generalkonsulat der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland
Stresemannallee 19-23
60596 Frankfurt a.M.
Visum:
Die aktuellen Einreise- und Visumsbestimmungen finden Sie beim China Visa Application Service Center.
Service zur Visavermittlung z. B. von Taico Reiseservice Homepage
Für die Einreise nach Kanada gelten die Bestimmungen des kanadischen Ministeriums für Staatsangehörigkeit und Einwanderung (Citizenship and Immigration Canada/ Citoyenneté et Immigration Canada - CIC), die in ihrer jeweils gültigen Form auf der Website veröffentlicht werden.
Die Botschaft von Kanada in Deutschland (Berlin) verfügt über keine Visa- und Einwanderungsabteilung. Für die Bearbeitung von Visaanträgen von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Deutschland ist die Visaabteilung der Botschaft von Kanada in Österreich (Homepage) zuständig. Für ein Visum werden biometrische Daten (Fotos und Fingerabdrücke) erhoben. In Deutschland ist dies beim Canada VAC Düsseldorf möglich.
Bei Einreise ohne Visum ist eine eTA nötig, weitere Informationen hier.
Über das Programm International Experience Canada stehen begrenzte Plätze zur Verfügung.
Mittlerorganisationen z. B. Travelworks, Ayusa oder Young Workers Exchange Program helfen bei der Vermittlung von Praktikumsvisa.
Hinweis: Bei Flügen nach Kanada zum mehr als 3-monatigen Studienaufenthalt mit Stop Over in den USA ist ein Besuchervisum B für die USA erforderlich, die ESTA reicht hierfür nicht aus.
Generalkonsulat der Vereinigten Mexikanischen Staaten, Frankfurt
Homepage
Hinweis: Bitte beachten Sie: bei Flügen nach Mexiko zum mehr als 3-monatigen Studienaufenthalt mit Stop Over in den USA ist ein Besucher-Visum B für die USA erforderlich, die ESTA reicht hierfür nicht aus. Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen in die USA beim US-Konsulat.
Amerikanisches Generalkonsulat Frankfurt
Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main Homepage
Eine Reihe von Firmen ist auf dem Gebiet der Vermittlung von „J1“ Praktikumsvisa für die USA tätig. In der nachstehenden Liste haben wir einige uns bekannte Büros aufgeführt ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit. Die aktuellen Leistungen und Gebühren erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern.
Wenn Sie Fragen zu den Visa- und Aufenthaltsbestimmungen in anderen Ländern haben, können Sie sich natürlich gerne an die jeweilig zuständige Kollegin im International Office wenden.
Tipps für die Bewerbung
Eine englischsprachige Studienbescheinigung können Sie sich in POS selbst ausdrucken. Die englischsprachige Studienbescheinigung kann nicht offiziell von der Hochschule abgezeichnet werden, weil dieses Dokument nicht im Prüfungsamt ausgedruckt werden kann.
Einen englischsprachigen Statusbericht können Sie sich in POS selbst ausdrucken. Sollten Sie den englischsprachigen Statusbericht offiziell abgezeichnet von der Hochschule benötigen, erhalten Sie dieses Dokument auf Anfrage im Prüfungsamt.
Falls Sie ein Empfehlungsschreiben benötigen, sprechen Sie die Ihnen bekannten Professor*innen der Hochschule an. Wir empfehlen, bei der Bitte um ein Gutachten die dafür benötigten Informationen bereit zu halten (z. B. Noten, studienrelevante Daten, Lebenslauf etc.).
Zeugnisse über Fremdsprachenkenntnisse an der Hochschule
Formulare (in deutscher und englischer Sprache) für ein Sprachzeugnis sind im International Office erhältlich. Die Zeugnisse selbst können im International Office nicht ausgestellt werden. Wenden Sie sich dafür bitte an die Sprachdozent*innen des Sprachenzentrums der Hochschule Mannheim.
Fragen Sie frühzeitig bei Ihrer Praktikumsstelle, Stelle für die Abschlussarbeit oder Gasthochschule nach, welchen Sprachnachweis Sie benötigen. Häufig reicht das DAAD–Sprachzeugnis aus. Falls Sie einen TOEFL-Test brauchen, rechnen Sie dafür mindestens 2 Monate Vorlauf ein.
TOEFL (Informationen des Sprachenzentrum der HS Mannheim)
Nachweise von externen Stellen
Ausführliche Informationen über die jeweiligen Tests können direkt bei den folgenden Organisationen angefordert werden:
- GRE (Test bei der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH)
- GRE
- GMAT
- IELTS
- IELTS/British Council
Tipps für den Aufenthalt
Allgemeine Informationen über alle Länder der Welt finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen sowie die Warnhinweise zur Sicherheit im Land, s. auch Punkt "Sicherheitsbelehrung" oben.
Beim DAAD können Sie ebenfalls umfassende Länderinformationen online abrufen. Sie finden Angaben zum Hochschulwesen der entsprechenden Gastländer, zu den Lebenshaltungskosten, Aufenthaltserlaubnis, etc.
Ein Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) stellt besondere Anforderungen. Die Hochschule Wismar bietet auf dieser Homepage Informationen speziell für Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen.
Über das ERASMUS+ Programm gibt es eine Sonderförderung für alleinerziehende Studierende, die mit Kind(ern) ein Auslandssemester machen. Zur individuellen Beratung für Auslandsvorhaben mit Kind(ern) im ERASMUS+Raum wenden Sie sich bitte an Frau Steinel-Rees im International Office.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich während eines Auslandstheoriesemesters oder eines freiwilligen Auslandspraktikums während des betroffenen Semesters beurlauben lassen können. Nicht beurlauben lassen können Sie sich bei einem Pflichtpraktikum im Ausland oder wenn Sie Ihre Abschlussarbeit mit Erstbetreuer:in von der HMA im Ausland schreiben.
Vorteile der Beurlaubung sind:
- Das Urlaubssemester wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Es zählt nur als Hochschulsemester.
- Falls Sie InlandsBAföG beziehen wird das Urlaubssemester auch hier nicht auf die förderbaren Semester angerechnet.
- Sie werden nicht automatisch für Wiederholungsklausuren pflichtangemeldet.
- Für internationale Studierende entfallen während des Urlaubssemesters die Studiengebühren (Semesterbeitrag fällt weiterhin an).
Informationen zur Beurlaubung inklusive Antragsformular und Informationen zu Fristen finden Sie auf der Seite des Service Center Studierende.
Bitte nicht vergessen: Auch während der Beurlaubung müssen Sie den Semesterbeitrag entrichten. Verpassen Sie daher bitte nicht, sich fristgerecht zurückzumelden.
Vergessen Sie nicht, jemanden zu bestimmen, der sich während Ihrer Abwesenheit um Ihre Angelegenheiten (z. B. Bankgeschäfte, etc.) kümmert und Handlungsvollmacht besitzt.
Für einige Länder, vor allem außerhalb Europas, sind Impfungen erforderlich, die im Inland nicht mehr Pflicht sind. Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt in einem tropischen Land planen, sollten Sie sich von einem Tropeninstitut beraten lassen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass manche Impfungen lange Vorlaufzeiten haben, bis ein ausreichender Schutz aufgebaut ist.
Universitätsklinikum Heidelberg
– Zentrum für Infektiologie, Sektion Klinische Tropenmedizin
Reisemedizinische Beratung Freiburg, Dr. med. Rosemarie Mazzola
(Die reisemedizinische Beratung ist gebührenpflichtig)
Hilfreich kann auch ein internationaler Studierendenausweis wie die International Student Identity Card (ISIC) sein. Mit dieser Karte kann man weltweit in den Genuss von Ermäßigungen kommen. Die Karte kostet 15,00 Euro und ist ab Ausstellungsdatum für 1 Jahr gültig. Auf der Seite der ISIC kann die Karte online beantragt werden.
Sie erhalten die ISIC in Mannheim bei:
Studierendenwerk Mannheim
Infothek Mensaria am Schloss | Eingang A, Bismarckstr. 10, 68159 Mannheim. Die ISIC gibt es hier direkt vor Ort oder online, mehr auf der Homepage
STA Travel Q4, 22-23, 68161 Mannheim
Sonstige Hinweise
Gerade zum Wintersemester suchen viele internationale Studierende ein Zimmer in Mannheim.
Falls Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihr Zimmer untervermieten wollen:
- Wenn Sie ein Zimmer beim Studierendenwerk Mannheim bewohnen: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Zimmer für eine bestimmte Zeit unterzuvermieten. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks hier.
- Wenn Sie anderswo in Mannheim ein Zimmer haben: Senden Sie Informationen zu Zimmern zur Miete gerne an housing.io@hs-mannheim.de oder inserieren Sie das Privatzimmer in der Datenbank des Studierendenwerks Mannheim.
Wichtige Kontakte OUTGOING
Sprachenzentrum
Bereiten Sie sich sprachlich auf Ihren Auslandsaufenthalt vor und belegen Sie Kurse am Sprachenzentrum der Hochschule!