Erasmus+ Studium
Student Mobility for Studies (SMS)
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Partnerhochschule studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Das Erasmus+ Programm wird v.a. in 33 sogenannten Programmländern durchgeführt.
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen, Details siehe Sondermittel und social top-ups
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat.
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2 - 12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- reguläre Immatrikulation an der Technischen Hochschule Mannheim
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Technische Hochschule Mannheim eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat
(in der Liste der Partnerhochschulen mit "Erasmus+" als Vertrag gekennzeichnet) - mindestens 15 geleistete ECTS pro Erasmus+ Semester
- ausreichende Sprachkenntnisse des Ziellands entsprechend der Vorgabe der Gasthochschule
- Platzvergabe erfolgt in Abstimmung mit dem/der Hochschul-Programmbeauftragten
(s. Liste der Partnerhochschulen), bitte erkundigen Sie sich nach dem Auswahlverfahren und den jeweils geltenden Auswahlkriterien an Ihrer Fakultät
Die grundsätzliche finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden (monatliche Fördersätze) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Für den Projektzeitraum bis 31. Dezember 2026 gelten an der Technischen Hochschule Mannheim die folgenden Fördersätze für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
| Zielland | Monatssatz |
| Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 600,- Euro |
| Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540,- Euro |
| Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540,- Euro |
Für Auslandstheoriesemester ab Sommersemester 2026 erhalten alle Studierende unabhängig vom Zielland zusätzlich eine einmalige Reisekostenpauschale. Diese basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Heimathochschule und Zielort laut Distance Calculator der Europäischen Kommission.
| Reisedistanz | Standardreise |
| 10 - 99 km | 28 EUR |
| 100 - 499 km | 211 EUR |
| 500 - 1.999 km | 309 EUR |
| 2.000 - 2.999 km | 395 EUR |
| 3.000 - 3.999 km | 580 EUR |
| 4.000 - 7.999 km | 1.188 EUR |
| 8.000 km oder mehr | 1.735 EUR |
Als Standardverkehrsmittel gelten der PKW in alleiniger Nutzung (Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge), das Flugzeug, die Fähre.
Bei Nutzung eines nachhaltigen Verkehrsmittels (Fahrrad, Mitfahrgelegenheit, Fernbus, Zug) siehe unter dem Reiter Green Travel.
Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Daher können Studierende und Graduierte folgende Zusatzförderung beantragen:
- Monatliche Zusatzförderung für Studierende aus einem nichtakademischen Elternhaus – Erstakademiker,innen
- Monatliche Zusatzförderung für Erwerbstätige Studierende, die einer Nebentätigkeit innerhalb der letzten 6 Monate vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes nachgegangen sind und dabei einen Nettoverdienst zwischen 450,- Euro und 850,- Euro monatlich verdient haben (Verdienstnachweis). Die Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres vor Mobilitätsbeginn stattgefunden haben. Selbständige Tätigkeit ist ausgeschlossen.
- Monatliche Zusatzförderung für Studierende mit chronischer Erkrankung, die einen nachweislich finanziellen Mehrbedarf im Ausland erfordert.
- Monatliche Zusatzförderung für Studierende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 GdB
- Monatliche Zusatzförderung für Studierende mit Kind(ern)
- Realkostenantrag: Sonderförderung für Studierende mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung sowie für Studierende mit Kind(ern)können ebenfalls die Zusatzförderung beantragen oder darüber hinaus einen Individualantrag auf die tatsächlich anfallenden Kosten (Realkosten) über die Erasmus Hochschulkoordinatorin beantragen (Individualantrag). Besprechen Sie dies frühzeitig mit der Hochschulkoordinatorin.
Erforderliche Dokumente:
Ehrenwörtliche Erklärung Zusatzförderung THM (zu finden in Mobility Online)
Infoblatt Zusatzförderung
Studierende können eine zusätzliche Förderung (Top up) für Green Travel erhalten, wenn sie ein emissionsarmes Verkehrsmittel nutzen (Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften mit dem Auto ab 3 Personen).
- Förderung von bis zu 6 (Reise-)Tagen zusätzlich
Vorgehen:
Ehrenwörtliche Erklärung in Mobility Online runterladen, unterschreiben und wieder hochladen. Nachweise wie Bahn-, Bustickets sowie Buchungsbestätigung von Mitfahrgelegenheiten muss bei Aufforderung eingereicht werden. Bitte heben Sie diese unbedingt auf!
Für Auslandstheoriesemester ab SS 2026 erhalten alle Studierende unabhängig vom Zielland zusätzlich eine einmalige Reisekostenpauschale. Diese basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Heimathochschule und Zielort laut Distance Calculator der Europäischen Kommission.
| Reisedistanz | Green Travel |
| 10 - 99 km | 56 EUR |
| 100 - 499 km | 285 EUR |
| 500 - 1.999 km | 417 EUR |
| 2.000 - 2.999 km | 535 EUR |
| 3.000 - 3.999 km | 785 EUR |
| 4.000 - 7.999 km | 1.188 EUR |
| 8.000 km oder mehr | 1.735 EUR |
Falls Sie eine Zusage für eine unserer Erasmus-Partnerhochschulen erhalten haben, benötigt die EU das Erasmus+ Learning Agreement. Das Erasmus LA wird in unserer Datenbank Mobility Online angelegt und dort von Ihnen, Ihrer Fakultät sowie der Gasthochschule unterschrieben.
Mehr Informationen hierzu sowie zur Anerkennung und Umrechnung der im Ausland erbrachten Noten finden Sie hier.
Der Spracherwerb und die Förderung der Sprachkompetenz sind zentrale Ziele des Erasmus+ Programms.
In Vorbereitung auf Ihr Auslandssemester sind Sie nicht zum Ablegen eines Online Sprachtests in der Unterrichtssprache verpflichtet (Stand August 2024), dieser wird aber dringend empfohlen. Den Sprachtest können Sie mehrere Male während Ihres Auslandsaufenthaltes wiederholen. Zusätzlich können Sie Online Kurse von maximal 3 zusätzlichen Sprachen an der EU Academy belegen.
Alle Studierende, die ein Erasmus+ Auslandssemester absolviert haben, sind verpflichtet, nach Semesterende an einer Online Umfrage der EU teilzunehmen.
Sie erhalten den Link automatisch per E-Mail nach Ihrem Auslandsaufenthalt.
- Checkliste Erasmus+ Dokumente
- Erasmus+ Student Charta
- Certificate of Arrival and Departure– Hochladen in Mobility Online










