Erasmus+ Studium

Student Mobility for Studies (SMS)

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Partnerhochschule studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Das Erasmus+ Programm wird in 33 sogenannten Programmländern durchgeführt.

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen, Details siehe Sondermittel und social top-ups

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren: 

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat.
  • Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2 - 12 Monaten Länge (auch mehrfach).
  • reguläre Immatrikulation an der Hochschule Mannheim
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Hochschule Mannheim eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat
    (in der Liste der Partnerhochschulen mit "Erasmus+" als Vertrag gekennzeichnet)
  • mindestens 15 geleistete ECTS pro Erasmus+ Semester
  • ausreichende Sprachkenntnisse des Ziellands entsprechend der Vorgabe der Gasthochschule
  • Platzvergabe erfolgt in Abstimmung mit dem/der Hochschul-Programmbeauftragten
    (s. Liste der Partnerhochschulen), bitte erkundigen Sie sich nach dem Auswahlverfahren und den jeweils geltenden Auswahlkriterien an Ihrer Fakultät

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

Für den Projektzeitraum von 01. September 2023 bis 31. August 2025 gelten an der Hochschule Mannheim die folgenden Fördersätze für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):

Zielland

Monatssatz

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

600,- Euro

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

540,- Euro

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

490,- Euro

Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Daher können Studierende und Graduierte folgende Zusatzförderung beantragen:

  • Monatliche Zusatzförderung für Studierende aus einem nichtakademischen Elternhaus – Erstakademiker,innen
  • Monatliche Zusatzförderung für Erwerbstätige Studierende, die einer Nebentätigkeit innerhalb der letzten 6 Monate vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes und dabei einen Nettoverdienst zwischen 450,- Euro und 850,- Euro monatlich verdient haben.
  • Monatliche Zusatzförderung für Studierende mit chronischer Erkrankung, die einen nachweislich finanziellen Mehrbedarf im Ausland erfordert.
  • Monatliche Zusatzförderung für Studierende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 GdB
  • Realkostenantrag: Sonderförderung für Studierende mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung können einen Individualantrag auf die tatsächlich anfallenden Kosten (Realkosten) über die Erasmus Hochschulkoordinatorin beantragen (Individualantrag). Besprechen Sie dies frühzeitig mit der Hochschulkoordinatorin.
  • Monatliche Zusatzförderung für Studierende mit Kind(ern)

Erforderliche Dokumente:
Ehrenwörtliche Erklärung Zusatzförderung HSMA
Infoblatt Zusatzförderung

Studierende können eine zusätzliche Förderung (Top up) für Green Travel erhalten, wenn sie ein emissionsarmes Verkehrsmittel nutzen (Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften mit dem Auto ab 3 Personen).

  • einmalig 50 EUR
  • Förderung von bis zu 4 (Reise-)Tagen zusätzlich

Vorgehen:

Ehrenwörtliche Erklärung in Mobility Online runterladen, unterschreiben und wieder hochladen. Nachweise wie Bahn-, Bustickets sowie Buchungsbestätigung von Mitfahrgelegenheiten muss bei Aufforderung eingereicht werden. Bitte heben Sie diese unbedingt auf!

Falls Sie eine Zusage für eine unserer Erasmus-Partnerhochschulen erhalten haben, benötigt die EU das Erasmus+ Learning Agreement. Das Erasmus LA wird in unserer Datenbank Mobility Online angelegt und dort von Ihnen, Ihrer Fakultät sowie der Gasthochschule unterschrieben.

Mehr Informationen hierzu sowie zur Anerkennung und Umrechnung der im Ausland erbrachten Noten finden Sie hier.

Der Spracherwerb und die Förderung der Sprachkompetenz sind zentrale Ziele des Erasmus+ Programms.

In Vorbereitung auf Ihr Auslandssemester sind Sie zum Ablegen eines Online Sprachtests in der Unterrichtssprache verpflichtet. Zusätzlich können Sie Online Kurse von maximal 3 zusätzlichen Sprachen an der EU Academy belegen. 

Alle Studierende, die ein Erasmus+ Auslandssemester absolviert haben, sind verpflichtet, nach Semesterende an einer Online Umfrage der EU teilzunehmen.

Sie erhalten den Link automatisch per E-Mail nach Ihrem Auslandsaufenthalt.