Theoretisches Studiensemester
Sie haben während Ihres Studiums an der Hochschule Mannheim die Möglichkeit ein theoretisches Studiensemester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Die einzelnen Fakultäten bieten formalisierte und informelle Kontakte zu internationalen Partnerhochschulen an. Weitere Informationen erhalten Sie im International Office oder bei den Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät.
Ein theoretisches Studiensemester sollte im Vorfeld sehr gut geplant bzw. im Detail mit den zuständigen Professor*innen bezüglich der späteren Anerkennung (s. Hinweise unten) abgesprochen werden, damit Sie weder Zeit noch Geld verlieren. Halten Sie unbedingt frühzeitig Rücksprache mit der/dem Auslandsbeauftragten der Fakultät und informieren Sie sich zu eventuell geltenden Fristen und Regelungen.
Bitte beachten Sie auch unbedingt die Punkte unter Wichtige Hinweise Auslandsaufenthalt sowie die Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Verschiedene Möglichkeiten
Wenn Sie Ihr Theoriesemester an einer der Partnerhochschulen im EU-Ausland verbringen, können Sie i.d.R. über das Erasmus+ Projekt gefördert werden. Sie bekommen dann ein Erasmus+ Stipendium und müssen an der Partnerhochschule keine Studiengebühren bezahlen.
Mit welcher unserer Partnerhochschulen im europäischen Ausland ein Erasmus+ Vertrag abgeschlossen wurde, ist in der Liste der Partnerhochschulen vermerkt.
Mehr zu Erasmus+ für ein Theoriesemester finden Sie hier.
Die Hochschule Mannheim verfügt auch über Partnerhochschulen außerhalb der EU. Wenn Sie an einer dieser Partnerhochschulen ein Austauschsemester verbringen, müssen Sie keine Studiengebühren an der Gasthochschule zahlen, das ist vertraglich vereinbart.
Anders als bei den Hochschulen innerhalb des EU-Raumes nehmen Sie jedoch nicht am Erasmus+ Programm teil. Es gibt jedoch andere Finanzierungsmöglichkeiten oder Stipendien, für die Sie sich bewerben können.
FREEMOVER = selbstorganisiertes Auslandssemester
Sie wollen ein Auslandssemester absolvieren, finden aber kein passendes Programm an einer unserer Partnerhochschulen oder wollen in ein Land, in dem wir keine Partnerhochschule haben? Dann können Sie überlegen, als sogenannter Freemover (auch „study abroad student“ oder „fee-paying student“ genannt) ins Ausland zu gehen.
Als Freemover bewegen Sie sich außerhalb (also „free“) von den Austauschvereinbarungen der Hochschule Mannheim und organisieren sich das Auslandssemester selbstständig. Das bedeutet auch, dass Sie nicht in den Genuss des Studiengebührenerlass kommen, der bei den Austauschpartnern vereinbart wird. Sie müssen also die an der Gasthochschule für das Semester erhobenen Studiengebühren (tuition fees) in voller Höhe zahlen. Informieren Sie sich also bitte frühzeitig bezüglich der Studiengebühren für Freemover an der potentiellen Gasthochschule und überlegen Sie sich Finanzierungsmöglichkeiten.
Suche nach passenden Hochschulen im Ausland
Bei der Suche nach Hochschulen, die passende Studiengänge anbieten, können Ihnen möglicherweise die Länderinformationsseiten des DAAD weiterhelfen. Auf jeder Länderseite gibt es die Rubrik "Studieren und leben in....". Im Abschnitt "Hochschulen" werden Ihnen für die meisten Länder eine oder mehrere Datenbanken angezeigt, mit deren Hilfe Sie Studiengänge finden können.
Weiterhin gibt es diverse Organisationen, die Sie möglicherweise bei einer Freemover-Bewerbung unterstützen können, z.B. die folgenden:
International Education Center
GoZealand (für ein Freemover-Semester in Neuseeland)
Gostralia (für ein Freemover-Semester in Australien)
Die oben genannten Hinweise stellen keine Empfehlung dar, sondern lediglich Beispiele einschlägiger Angebote. Prüfen Sie den Service der jeweiligen Organisation gründlich und schauen Sie, ob für die Unterstützung Gebühren erhoben werden. Wir raten Ihnen auch, die Studiengebühren für Freemover direkt auf den Webseiten der gewählten Hochschule zu checken, um sicherzugehen, dass Sie keine versteckten Gebühren an die Organisation zahlen.
Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland
Vor Ihrer Abreise müssen Sie noch die Kurse absprechen, die Sie im Ausland belegen werden, und ein sogenanntes Learning Agreement vereinbaren.
Der Ausdruck "Learning Agreement" bedeutet wörtlich "Studienvereinbarung", das LA ist also eine (schriftliche) Vereinbarung über die Belegung von bestimmten Lehrveranstaltungen.
Es gibt unterschiedliche Learning Agreements abhängig vom Zweck, den sie erfüllen.
Zu unterscheiden sind:
- Das ALA-Dokument der Hochschule Mannheim: Anhand diesen Formulars klären Sie die Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland (=ALA). Der erste Teil des ALA-Dokuments ist für die Absprache der Kurse VOR BEGINN des Auslandssemesters vorgesehen (Erasmus+ Studierende nutzen hierfür das Erasmus Learning Agreement), der zweite Teil für die Anerkennung der absolvierten Kurse DANACH. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fakultät ob sie ein spezifisches Dokument verwenden, ansonsten können Sie das hierhinterlegte ALA-Dokument inkl. InfoBlatt verwenden:
- Das Erasmus+ Learning Agreement nur für Erasmus+ Studierende: Falls Sie eine Zusage für eine unserer Erasmus-Partnerhochschulen erhalten haben, benötigt die EU das Erasmus+ Learning Agreement. Das Erasmus LA wird in unserer Datenbank Mobility Online angelegt und dort von Ihnen, Ihrer Fakultät sowie der Gasthochschule unterschrieben. Sie erhalten automatisch entsprechende Instruktionen von der Erasmus-Koordinatorin. Bitte verwenden Sie für die Kursabsprache mit Ihrer Fakultät das Erasmus+ Learning Agreement (es sei denn Ihre Fakultät verlangt ZUSÄTZLICH etwas anderes), für die Anrechnung der Kurse nach Ihrem Aufenthalt können Sie das ALA-Dokument (s.o.) verwenden.
- Eventuell das Learning Agreement der Partnerhochschule (bei der Einschreibung im Vorfeld des Aufenthalts müssen Sie häufig auch schon die Fächer wählen, die Sie belegen werden. Jede Partnerhochschule hat hierfür ihre eigenen Formalitäten und ggf. auch ein Formblatt das "Learning Agreement" heißt.)
WICHTIG: Bitte achten Sie unbedigt darauf, dass Sie alle Änderungen in Ihrer Kursbelegung zeitnah mit Ihrer Fakultät absprechen!
ECTS ist kurz für European Credit Transfer System. ECTS wurde mit der Umstellung zum Bachelor/Mastersystem eingeführt und soll den Arbeitsaufwand, der mit einem Kurs verbunden ist, transparent und einfach darstellen. Für einen ECTS (Leistungspunkt) wird eine Arbeitsbelastung des Studierenden (workload) im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen. Innerhalb eines Semesters legt man i.d.R. 30 ECTS ab.
An allen Partnerhochschulen werden Sie Hinweise zu den credits finden, die Sie im jeweiligen Kurs bekommen können. Außerhalb der EU werden jedoch andere länder- oder hochschulspezifische Creditsysteme verwendet. Bei den meisten europäischen und auch an einigen Übersee-Partnerhochschulen sind (zusätzlich) ECTS angegeben.
Die Kurse und erreichten Credits auf dem Learning Agreement werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Kurse im Ausland für Ihr Studium an der Hochschule Mannheim anerkannt. Sie benötigen für alle Kurse einen entsprechenden Nachweis. Die Gasthochschule wird Ihnen ein sogenanntes Transcript of Records (=Notenauszug, Statusbericht) ausstellen, auf dem die an der Gasthochschule belegten Kurse und die erreichten Noten eingetragen werden.
ACHTUNG: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihre belegten Kurse entsprechend nachweisen können, anhand eines Transcript of Records oder einem anderen Nachweis von der Gasthochschule.
Um sich die die Studienleistungen aus dem Ausland für Ihr Studium an der Hochschule Mannheim anrechnen zu lassen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei Ihrer Fakultät ein:
- Erasmus+ Studierende: Ihr Erasmus+ Learning Agreement, ALA-Dokument und Ihr Transcript of Records
- Studierende außerhalb des Erasmus+ Programms: ALA-Dokument und Transcript of Records
Die Vorlage für das allgemeine ALA-Dokument finden Sie unter dem Punkt "Learning Agreement", fragen Sie bei Ihrer Fakultät nach, ob sie ein spezielles Formular verwendet.